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wirksam sind, denn dieß würde den Willen des Privaten über den
Gesetzgeber stellen, würde dem Unterthan die Macht einräumen, Gesetze ¬
aufzuheben, was auf eine Anarchie losginge!
§. 12.
Teleologie des Wechselrechtes.
Damit das Wechselrecht in zweifelhaften Fällen richtig ausgelegt ¬
werden könne, ist nach dem oben geführten Beweise nöthig, den
Zweck, welchen der Gesetzgeber zunächst dabei verfolgte, näher ins
Auge zu fassen, und aus diesem die Grundsätze abzuleiten, welche dem
ganzen Wechselrechte unterliegen. Aus dem Umstande, daß, wie wir
sehen werden, der Gesetzgeber den Wechsel nur auf eine bestimmte
Summe Geldes stellen, und im Falle der Verweigerung, selbe zu bezahlen, ¬
die Bezahlung derselben möglichst schnell bewirken läßt, kann
kein anderer nächster Zweck gefolgert werden, als: in dem Wechsel
ein, die Stelle des baaren Geldes vertretendes Circulations=Mittel ¬
herbeizuschaffen, ja! nicht nur ein Circulations=Mittel, ¬
welches das baare Geld vertritt, sondern noch Vorzüge ¬
vor demselben hat, indem dadurch die Arbeit bei der vielseitigen
Aufzählung, die Kosten der Versendung, die Abnützung des Münzmetalles ¬
erspart werden. Der entferntere Zweck ist dann der der
vermehrten Circulation überhaupt, d. h. die Beförderung ¬
der Urproduction, der Industrie und des Handels
(des Nationalwohlstandes), welcher entferntere Zweck, wie schon
oben erwähnt wurde, nicht immer der zur Interpretation tauglichere
ist. Damit aber der obige nächste Zweck des Wechselrechtes erreicht
werde, ist einerseits nöthig, daß die Überzeugung, die Wechselsumme
werde pünctlich bezahlt werden, begründet werde, d. h. daß der
Wechsel Credit habe, wozu wieder als Mittel nothwendig ist,
daß im Falle der Weigerung, die Wechselsumme zu zahlen, so weit,
als es nur immer mit der Sicherheit des Rechtes vereinbarlich ist, die
schnellsten Mittel, über die Forderung zu erkennen, und die anerkannte ¬
Forderung zu exequiren, gewählt werden. Andererseits ist aber
auch nöthig, dafür Sorge zu tragen, damit nicht zu viele Kapitalien ¬
und durch eine zu lange Zeit durch einen und
denselben Wechsel gebunden bleiben, weil eben dadurch