Inhaltsverzeichnis : Cäsar, Ferdinand: ¬Der preussische Civil-Prozeß oder praktische Anleitung für preußische Juristen zu Verhandlungen im summarischen-, Bagatell- und Mandats-Prozesse sowie zur Anstellung von Klagen, zu Anträgen im Laufe des Prozesses und nach Beendigung desselben

gen  Fällen  die  Parteien  in  den  Stand  gesetzt  werden,  mit
mehrerer  Sicherheit,  ohne  Hülfe  der  Justiz=Commissarien,
Klagen  selbst  anzufertigen  und  im  Laufe  der  darauf  folgenden ¬
  Verhandlungen,  sowie  nach  rechtskräftig  gewordener  Entscheidung ¬
  der  Sache  ihre  Rechte  selbst  wahrzunehmen,  hatte
ich  als  leitenden  Rathgeber  das  unter  dem  Titel:  „Formular=Buch" ¬
  erschienene  Werkchen  geschrieben,  an  dessen  Stelle
jedoch  der  jetzt  erscheinende
Preußische  Civil=Prozeß
getreten  ist.  Die  Veranlassung  zu  jenem  war  eine  dreifache.
Einmal  sollte  dadurch  der  klagenden  Partei  in  denjenigen  Fällen
ein  Leitfaden  zur  Selbstanfertigung  ihrer  Klage  gegeben  werden, ¬
  in  welchen  ihr  der  Gegner  selbst  dann,  wenn  sie  ein  obsiegliches ¬
  Urtel  für  sich  gewinnt,  die  verlegten  Gebühren  ihres ¬
  Rechtsanwaltes  zu  erstatten  nicht  verbunden  ist,  z.  B.  im
Bagatellprozesse  (bei  Gegenständen  bis  einschließlich  50  Thlr.
Preuß.  Courant),  sowie  im  Injurienprozesse,  sofern  nicht  solche
Umstände  vorwalten,  unter  welchen  auch  in  diesen  Prozessen
die  Erstattung  der  Mandatariengebühren  der  unterliegende
Theil  ersetzen  muß.  Dann  sollte  dadurch  der  Bequemlichkeit
der  s.  g.  Supplicanten,  d.  h.  derjenigen  Personen,  welche
bei  dem  Gerichte  Klagen  zu  Protokoll  geben  oder  sonstige
Anträge  im  Laufe  des  Prozesses  und  nach  Beendigung  dessel¬
            
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