Einleitung.
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man, wenn gleich die systematische Ordnung anerkannte Vorzüge =
hat (m), sich doch mit der Legalordnung genau bekannt =
machen (n), auch wohl einen Vortrag nach dieser, und
jedenfalls hermeneutische und exegetische Vorlesungen besuchen ¬
soll (9). 3) Eben so ergiebt sich, daß, obgleich die Benützung =
der in den Büchern abgedruckten Beweisstellen oder
der Chrestomathien allerdings Vortheile gewährt, dadurch der
unmittelbare Gebrauch der Quellen selbst niemals entbehrlich =
gemacht werden kann (p). 4) Jede einzelne Lehre suche
man nach drei Gesichtspunkten aufzufassen: a) nach ihrem
Ursprunge und ihrer geschichtlichen Fortbildung bis zum dogmatischen =
Schlußpunkte, b) nach ihrer Stellung in den
Quellen, und e) nach ihrem Zusammenhange mit dem selbstgewählten =
Sysieme. 5) Die verschiedenen vorzüglichen exegetischen =
und dogmatischen Bearbeitungen sind zwar ein treffliches =
Mittel für das Studium; doch soll man nicht zu
schnell, ehe man selbst die erforderliche Anstrengung zu eigner =
Ergründung der Quellen verwendete, fremde Hülfe anrechen, =
und sich, besonders anfangs, nicht durch zu vieles
Lesen verschiedener Schriften verwirren. Höchst empfehlens1011 =
cherth ist dagegen eifriges Studium guter Monographien,
und zur vollendeten Ausbildung führt das Bestreben, allmählig =
auch die Literärgeschichte der einzelnen Rechtsinstitute =
kennen zu lernen. 6) So sehr es auch im höchsten Grade
+.
verwerflich ist, auf das angeblich bloß Praktische Rucaicht
zu nehmen, und mit Vernachläßigung eines gründlichen
Studiums der Theorie ganz unverständig sich alsbald praktischen =
Arbeiten zuwenden zu wollen, wird doch später, sobald =
man nach ernstlichem Studium der Theorie ein reife(m) =
Donell Comment. j. c.
p. 722. Ejusdem Par. in Cod.
Lib. I. cap. 1. §. 2. sq. in
nov. libr. in Opp. T. II. p.
Opp. T. I. p. 3. Hugo civil.
1 sq.
Mag. II. p. 19. 94.
(o) Hugo civil. Maa. II. p.
257. IV. p. 257. 411. Mackel(n) ¬
Dazu dienen außer den
dey §. 110.
größern Werken von Westenberg ¬
u. A. vorzüglich die Pa(p) ¬
S. meine Vorrede zu
ratitla. Cujacii Paratiil. in
Fürstenthals Chrestomathie
Lib. I. Digest. in Opp. T. I.
oben §. 2. not. (tt) citiri.