Objekt : Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts (2)

23
Vom  Rechte  der  Forderungen.
pflichtete,  für  den  Fall  der  Nichterfüllung  einen  gewissen  Ort,  wo  er
sich  entweder  allein  oder  mit  bestimmtem  Gefolge  einfinden  mußte,
nicht  vor  der  Erfüllung  zu  verlassen  **).  Die  bei  dem  Adel  vorkommende ¬
  Geiselschaft  12)  bestand  in  der  Verpflichtung,  lach  welcher
Bürgen  für  die  Erfüllung  der  Verpflichtungen  eines  Hauptschuldners
mit  ihrer  Freiheit  und  Ehre  haften  zu  wollen  versprachen  13).  Später, ¬
  als  Gefängnisse  entstanden,  kam  auch  die  Verpflichtung  vor  zum
Gefängniß,  woraus  der  Schuldthurmsprozeß*4)  später  sich  ausbildete.
Eine  sehr  häufig  angewendete  Clausel:  mit  und  ohne  Recht
so
daß  darnach  der  Gläubiger  (ohne  Recht,  d.  h.  ohne  das  Gericht  anzurufen) ¬
  sich  das  Seinige  nehmen  konnte  16),  wenn  der  Schuldner
nicht  erfüllte,  veranlaßte  in  den  Reichsgesetzen  den  Mandatsprozeß  17).
§.  280.  [§.  193.]  Darangeld  und  verwandte  Arten.
Schon  vor  Einführung  des  römischen  Rechts  hatte  man  verschiedene ¬
  Mittel,  die  Ernstlichkeit  des  Vertrages  durch  symbolische  Handlungen ¬
  auszudrücken;  dahin  gehörte  1)  das  Geben  eines  Gottespfennings ¬
  *)  an  die  Kirche  2),  2)  die  Sitte,  durch  ein  Gelage,  zu  dem
Dreyer  de  obstagio.  Ril.  1751.  Rheinwald  de  jure  obstagii.  Bern.
1837.  Grimm  Rechtsalterth.  S.  619;  eine  Leistungsordnung  im  hist.
dipl.  Magazin  für  das  Vaterland.  I.  Bd.  S.  169,  II.  S.  281.  Runde
§.  218.  s.  noch  Amthor  Tract.  de  obstagio.  Ril.  1712.  Höfer  Zeitschrift ¬
  für  Archivkunde,  Diplomatik  und  Geschichte.  Hamburg,  1834.
I.  Bd.  28  Heft.  S.  259.  Rumohr  Prüfung:  kann  der  Cridar  während
Q4  Concurses  zur  Beziehung  des  Einlagers  angehalten  werden?  Schleswig, ¬
  1823.  Scholz  Schleswiger  Concursproceß  S.  17.  Ein  merkwürd.
gesetzl.  Einlager  findet  sich  im  Lande  Hadeln.  s.  Beilage  (nr.  3.)  zur  juristischen ¬
  Zeitung  für  Hannover  1827.  Paulsen  Lehrbuch  des  holsteinischen
Privatrechts  S.  216.
11)  Bluntschli  Rechtsgeschichte.  II.  S.  296.  Schauberg  in  den  (in  not.  6.)
angeführten  Beiträgen  nr.  26.
12)
Urk.  von  1255  in  Schauberg  1.  c.  S.  275.
13
Schauberg  S.  281.
Restner  de  oblig.  ad  carcer.  ex  caus.  debiti.  Lips.  1733.  Riccius
14)
del.  jur.  g.  de  conv.  oblig.  deb.  ad  carcer.  Gott.  1778.  Haubold
S.  336.  Curtius  III.  S.  233.  Teucher  der  Schuldthurmsprozeß.  Leipzig, ¬
  1822.  Kori  Theorie  der  sächs.  summarisch.  bürgerl.  Prozesse  S.  198.
15)
Rumpf  l.  c.  §.  44.  Ropp  de  jur.  pignor.  conv.  §.  11.
16
Wilda  in  der  Zeitschrift  für  deutsches  Recht.  I.  S.  205-209.
17)
Reichsabsch.  von  1521.  Tit.  2.  §.  15.  Cam.  G.=Ordn.  1555.  II.  Tit.  21.
D.  A.  von  1600.  §.  32.  Meine  Schrift:  die  summarischen  Prozesse
S.  130.  2te  Aufl.  S.  193.
1)  Oft  bezeichnet  das  Wort  aber  auch  eine  zur  Vereinbarung  gegebene
Summe,  daher  Gaddespfening,  abzuleiten  von  gadden,  d.  h.  sich  vereinigen; =
  Samml.  der  wichtigsten  Abhandl.  zur  Erl.  der  vaterländischen  Geschichte. ¬
  III.  28  Hft.  S.  431.
2)
Lübisch.  Statuten,  alte  in  Westphalen  mon.  III.  p.  629.  648.  in  Dreyer
Abh.  S.  464.  Stat.  Stad.  von  1279.  Art.  6.  Augsburg.  Stat.  von
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer