Volltext : Vollständiges Handbuch des bayerischen Civilprocesses (2)

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XII.
Gegenwärtiges  Gesetz  soll  am  1sten  Oktober  dieses
Jahres  in  Wirkung  treten.
Unser  Staatsministerium  der  Finanzen  ist  mit  dem
Vollzuge  beauftragt.
Gegeben  Tegernsee  den  eilften  September  im  Jahre
eintausend  achthundert  und  fünfundzwanzig.
Max  Joseph.
Graf  v.  Reigersberg,  Fürst  v.  Wrede,  Graf  f  |
v.  Rechberg,  Graf  v.  Thürheim,  Freiher.  |  |
v.  Lerchenfeld,  Graf  v.  Törring,  Freiherr
v.  Zentner,  v.  Maillot.
Nach  dem  Befehle
Seiner  Majestät  des  Königs  |
Egid  v.  Kobell.
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