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in der Folge noch eine eingehendere Begründung erfahren wird
(§ 75), muss unter allen Umständen erfüllt werden.
§ 57. Individualisierung im Tarifwesen.
Das Wesen der Werttarifierung erfordert - denn der »Wertist -
nichts Feststehendes — ein beständiges Eingehen und Verfolgen
der Wert- und Preiserscheinungen, somit eine ausgeprägte Individualisierung. ¬
Der Tauschwert ist zeitlichen und örtlichen
ununterbrochenen Schwankungen ausgesetzt, die sich, wenn auch
abgeschwächt, natürlich auch auf den staatswirtschaftlichen Wert
übertragen. Fortwährend werden durch die Entwicklung der Kultur,
der menschlichen Wirtschaft und durch die Fortschritte in Wissenschaft ¬
und Technik neue Werte erzeugt, neue Stoffe in den Kreis
der Produktion und des Konsums einbezogen, andere zurückgedrängt, ¬
und natürlich tritt dies umsomehr zutage, je grösser der
Kreis ist, der in Betracht gezogen wird. Wie die Wogen des
Meeres schwanken heutzutage die Werte der Güter auf und ab.
Diesen Wandlungen, denen die Werte unterliegen, kann natürlich
ein Tarifschema durch fortwährende Wechsel und Aenderungen
der Warenklassifikation, die nur für geringe Schwankungen Spielraum ¬
bietet, nicht folgen, weil dadurch jede sichere Grundlage
und Kontinuität in kürzester Zeit verloren gehen müsste. Andrerseits ¬
aber können diese Wertschwankungen auch unmöglich gänzlich ¬
übersehen und unbeachtet gelassen werden; sie bieten häufig das.
was im Geschäftsbetriebe eine »günstige Konjunktur: genannt wird.
und deren gänzliche Nichtbeachtung liesse sich mit Rücksicht auf das
Einnahmenergebnis kaum rechtfertigen. Auch ist es für die unter
den verschiedensten Bedingungen arbeitenden Wirtschaften eines
Landes unerlässlich, dass möglichst auf die Eigenheit ihrer Situation ¬
Rücksicht genommen werde. Das Tarifschema einer Verkehrsanstalt ¬
ist kein Prokrustesbett, in das man Ost und West,
Nord und Süd hineinpresst und zusammenzwängt — der netten
Ordnung und lieben Einfachheit halber. Die industriellen und
wirtschaftlichen Verhältnisse am Rhein sind wesentlich verschieden