Inhaltsverzeichnis : Jacobi, C.: Ueber die Verhältnisse der Heuerleute im Osnabrückschen nebst Vorschlägen für deren Verbesserung

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um  in  beiden  Beziehungen  das  Sachdienliche  zu  verordnen  und
setze  endlich  die  Beitrags-Pflicht  des  Heuermanns  zu  den  Communal- ¬
  und  Parochigl-Lasten  in  entsprechender  Weise  fest.
Diese  sind  die  wohl  erreichbaren  Punkte,  welche  wesentliche
Erleichterung  herbeiführen  werden.
Von  ihnen  hängt  nach  angestellten,  gründlichen  Untersuchungen ¬
  und  Erfahrungsmäßig  das  Wohl  und  Wehe  der  Heuerleute,
dieser  zahlreichen  Classe  der  Landbewohner  vorzüglich  ab.
Es  wird  durch  die  vorgeschlagene  Abhülfe  kein  Theil  verletzt,
Privatrecht  gekränkt.
kein
Indessen  ist  das  hülfreiche  Eingreifen  der  Gesetzgebung  darauf
beschränkt,  die  leitenden  Grundsätze  für  die  Verhältnisse  im  Allgemeinen ¬
  festzustellen.  Die  guten  Folgen  für  jeden  besonderen
Fall  hängen  von  dem  Einzelnen  ab;  wie  denn  die  nicht  für  die  Gesetzgebung ¬
  geeigneten  Maaßregeln  für  das  Wohl  der  Heuerleute  der
besseren  Einsicht  wohldenkender  Grundbesitzer  und  guter  Wirthe  und
der  Heuerleute  selbst  überlassen  sind.
Die  Bewohner  eines  Hofes  werden  bei  Fleiß,  Eintracht  und
Frieden  glücklich  und  im  verhältnißmäßigen  Wohlstande;  bei  Nachlässigkeit, ¬
  Hader,  Zank  und  Mangel  gegenseitigen  Wohlwollens  aber
selbst  unter  dem  Schutze  erleichternder  und  foͤrdernder  Gesetze  unglücklich ¬
  leben  und  zurückkommen.
Der  Grundbesitzer  hat  es  in  der  Gewalt,  den  Heuermann
durch  Rechtlichkeit  und  guten  Willen  empor  zu  helfen;  dieser
muß  durch  gutes  Betragen  und  Ordnung  entgegen  kommen  und
Beide  gemeinschaftlich  wirken,  um  sich  manche  Erwerbsquelle  zu
eröffnen  und  die  vorhandenen  gewinnreicher  zu  machen.
In  diesen  Beziehungen  können  Regierung  und  Behörden  nur
unterstützend  durch  Beseitigung  entgegenstehender  Schwierigkeiten
thätig  sein.  Beamte,  Vögte,  Prediger,  angesehenere  Privatmänner
und  wen  sonst  Beruf  und  Einfluß  dazu  auffordert,  können  dabei
mit  Rath  und  That  an  die  Hand  gehen  und  jeder  in  seinem  Kreise
wirken  und  helfen.
Wenn  alle  sich  in  solchem  Bestreben  die  Hand  bieten  und  da
helfen,  wo  geholfen  werden  kann,  um  das  Fortkommen  der  Heuerleute ¬
  zu  fördern,  so  ist  zu  erwarten  und  zu  hoffen,  daß  das  Loos
derselben  sich  bald  bessern  und  der  ganze  Stand  sich  heben  werde!
A.  Ledebur,
E.  Jacobi,
Besitzer  des  Meierhofs  zu  Wetter.
Amtsassessor.
            
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