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Praxis nicht selten von der Wissenschaft im Stich gelassen;
die Ausführungen Levins werden, wenn auch nicht immer
eine direkte Antwort, so doch wenigstens Sinn und Richtung
finden lassen, in denen die Antwort zu suchen ist.
Den Schluß des Werkes bilden 83 kurzgefaßte Leitsätze
für die Prozeßleitung, die getragen sind von dem äußerst
sympathischen Ziel der Arbeitsgemeinschaft zwischen Richtern
und Anwälten und von dem Grundsatz, daß der Richter
nicht passiv dem Parteibetrieb gegenüberstehen, sondern selb-
ständig, aktiv und zielbewußt zur gesetz- und zweckmäßigen
Durchführung des Prozesses Vorgehen soll.
Im ganzen ein für Wissenschaft und Praxis äußerst
nützliches Buch.
Bürgerliches Gesetzbuch, Textausgabe.
I. Schweitzer Verlag, München, Berlin und Leipzig 1914.
Preis: Gebunden 3.— -T.
Schweitzers blaue Textausgaben haben durch Einreihung
des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Erweiterung erfahren.
Wenn auch für eine Vermehrung der zahlreichen, bereits
vorhandenen Ausgaben des BGB. an sich ein Bedürfnis
nicht gegeben ist, so besitzt doch diese neue Textausgabe
einen Vorzug, der m. W. keine andere bis jetzt aufweist,
nämlich daß in veränderter Druckschrift alle die Paragraphen,
auf welche ein anderer Paragraph hinweist — und solcher
Verweisungen und Weiterverweisungen enthält das BGB.
bekanntlich in übergroßer Zahl — unter dem Text des Ver-
weisungsparagraphen wörtlich abgedruckt sind. Dadurch wird
das lästige, zeitraubende und ermüdende Nachschlagen der in
Bezug genommenen Bestimmungen vermieden. Trotzdem ist
das Buch recht handlich und der Druck gut lesbar.
Bei dem billigen Preise wird die Ausgabe sich zweifel-
los viele Freunde erwerben.