IV. Schwer. Rescripte.
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wenn dieses gehörig befolgt wird, die im § 6. erwähnten 30 Curateljahre im
Wesentlichen mit den 30 Jahren der Abwesenheit zusammen. Es ist daher ohne
Zweifel die Absicht des Gesetzes gewesen, daß die im § 6. vorgeschriebene Edictal
ladung nach 30jähriger Abwesenheit erfolgen sollte. Diese Absicht muß daher
auch da zur Ausführung gebracht werden, wo in einer abweichenden Veranlassung
die Dauer der Curatel und Administration mit der Dauer der 30jährigen Abwe
senheit nicht zusammentrifft.
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