Full text: Trotsche, Carl Heinrich Christoph: Ueber die Vormundschaft für Abwesende und deren Vermögen

I. Ges. von 1774 und 1779. 
respective in ihren Erkenntnissen und gerichtlich-obrigkeitlichen Verfügungen, schuldigst 
zu beobachten, und dawider auf keinerley Weise, es sey durch Vernachläßigung ihrer 
Obliegenheit (Strel.: Obliegenheiten) in Ansehung dieser Curae absentium, oder 
durch andere Unserer Constitution nicht gemässe Anordnungen, jemals zu handeln, 
noch daß solches von den ihrer Gerichtsbarkeit untergehörigen Personen geschehe, zu 
gestatten. 
Schwerin. 
Strelitz. 
Dessen zu Urkund haben Wir gegen 
Urkundlich haben Wir diese Landes 
wärtige Landes-Constitution eigenhändig 
Constitution eigenhändig unterschrieben, 
behandzeichnet, auch selbige durch den 
auch, daß selbige durch den Druck publi 
Druck zu publiciren und den öffentlichen 
cirt und den öffentlichen Intelligenz 
Intelligenz-Blättern einzurücken befohlen. 
blättern eingerückt werde, befohlen. Da 
Datum auf Unserer Vestung Schwerin 
tum Neustrelitz den 29. März 1779. 
den 8. Mart. 1774. 
Adolph Friederich, H. z. M. 
Friederich, H. z. M. 
(L. S.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer