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des Preises wird meistens durch directe Bestimmung unter
den Parteien bewirkt. Dann kann höchstens über die verabredete ¬
Währung, oder, wenn der Preis in Wechseln bedungen ¬
wird, über den Cours, zu welchem sie gerechnet werden ¬
sollen, Zweifel entstehen; es wird aber dadurch der
Preis nicht ungewiß, mithin das Geschäft nicht ungiltig,
sondern es ist die an dem Platze, wo es geschlossen ist, gebräuchliche ¬
Währung oder der Cours des Tages als verabredet ¬
anzunehmen?2)
Entsteht der Zweifel daraus, daß
Käufer und Verkäufer an verschiedenen Orten wohnen, an
welchen verschiedene Währungen gelten, so kommt es auf
den Wohnort des Verkäufers an, als welcher 'im Zweifel
der Zahlungsort ist2b (§. 78.), es wäre denn, daß der Wohnort ¬
des Käufers oder ein dritter Ort als Zahlungsplatz
verabredet wäre; dann würde die Währung dieses Orts zu
verstehen sein. — Der Preis kann aber auch nur mittelbar
bestimmt werden, nämlich so, daß dessen Festsetzung von
irgend einem Umstande oder von der Schätzung eines Dritten ¬
abhängig gemacht wird *). Dann gilt das Geschäft und
stung stillschweigend überlassen, so ist anzunehmen, daß das billige Ermessen ¬
gemeint sei. Art. 803: „Soll das billige Ermessen einer der
Zersonen entscheiden, welche den Vertrag schließen, so ist dieselbe zur Erklärung ¬
verbunden und nicht berechtigt, von der getroffenen Bestimmung
abzugehen. Die von ihr getroffene Bestimmung kann wegen Unbilligkeit
oder Unangemessenheit angefochten werden. Vgl. auch unten Anm. +a.
2) arg. fr. 34. D. de R. J. 50. 17.
[2 a) Vgl. hierzu die Vorschriften in Art. 665 f. und 702 f. des
bürg.
GB. für Sachsen.
[2 b) Vergl. Allg. D. HGB. Art. 325. in Verb. mit Art. 342,
Abs. 3 und Art. 336. Vgl. nach Ackermann's Rechtssätze Band X.
S. 198.
) æ. Die subjective Ungewißheit der Contrahenten über den Betrag
des Preises hindert die Entstehung einer perfecten Obligation nicht, dafern ¬
nur eine sichere objective Unterlage für die Ermittelung des den
Contrahenten zur Zeit des Vertragsabschlusses noch unbekannten Betrages
vorhanden ist. Ist ein Preis nicht sofort bestimmt und kann ein solcher ¬
auch nicht einmal mittelbar als bestimmt angesehen werden, so ist