§. 109. Altersstufen. Impuberes.
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zelnen Pupillen bald früher bald später geschehen, und so
lange der Tutor mit dem Pupillen darüber einverstanden
war, hatte kein Dritter ein Interesse zu widersprechen.
Vielmehr war es eine für die Rechtssicherheit sehr wohlthätige ¬
Einrichtung, daß man es jedem jungen Mann sogleich ¬
an der Kleidertracht ansehen konnte, ob er zu eigenen =
Geschäften fähig sey oder nicht; und wo in einzelnen
Fällen ein Irrthum über diesen Punkt erwähnt wird (p),
da ist wohl vorauszusetzen, daß ein Pupill durch betrügliche =
Anlegung einer männlichen Toga den Andern getäuscht ¬
hatte. — Nur wenn Beide nicht übereinstimmten
war eine richterliche Entscheidung nöthig, und auf diesen
Fall allein muß der Streit der Schulen bezogen werden.
Hier wollten die Proculejaner nach derjenigen Zahl von
Lebensjahren entscheiden, die ohnehin von jeher als Grundlage ¬
der erwähnten Sitte gegolten hatte (Note h); die
Sabinianer wollten die Pubertät durch individuelle Untersuchung ¬
ausmitteln. Jetzt erklärt sich auch leicht die Entstehung ¬
dieser zweyten Meynung. Der Zeitpunkt der Pubertät =
war von jeher verschieden gewesen, aber nach freyer
wo diese freye Wahl nicht
Wahl; im Fall eines Streites ,
„Bulla aurea insigne erat puePubertät. ¬
Es giebt aber dafür
rorum praetextatorum . .. ut
auch unmittelbare Andeutungen.
signisicaretur eam aetatem alDahin ¬
gehören die Worte des
terius regendum consilio.
Scholiasten in Note hadhuc
sub disciplina, die zwar auch
(P) L. 2 § 15 pro emtore
(41. 4.) „si a pupillo emero
die väterliche Zucht, aber gewiß
sine tutoris auctoritate, quem
ebensowohl die Abhängigkeit vom
puberem esse putem" rel.
Tutor bezeichnen. Ferner FESTUS