Volltext : Treitschke, Georg Carl: ¬Der Kaufcontract in besonderer Beziehung auf den Waarenhandel

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Einleitung
zur  zweiten  und  dritten  Abtheilung.
Bedingungen  und  Nebenberedungen  können  von  unendlich
verschiedener  Art  sein;  doch  ist  es  nothwendig,  die  am  häufigsten ¬
  vorkommenden  in  ihren  eigenthümlichen  Wirkungen  besonders ¬
  zu  betrachten,  zumal  da  über  viele  davon  specielle  gesetzliche ¬
  Bestimmungen  vorhanden  sind.  Es  giebt  davon  zwei
Hauptclassen,  indem  nämlich  entweder  wenigstens  die  bestimmte ¬
  Zusage  wirklicher  Einwilligung  in  den  Handel,  auf
einen  gewissen  Fall,  ertheilt  wird,  und  zwar  bald  einerseits,  der
reinen  Einwilligung  des  andern  Theils  gegenüber,  bald  beiderseits; ¬
  auch  wohl,  neben  der  reinen  Einwilligung,  die  Wiederaufhebung ¬
  des  Handels  für  einen  gewissen  Fall  verabredet
wird,  oder  Ein  Theil  auch  nicht  einmal  jene  Zusage  von  sich
giebt,  die  künftige,  ihm  vorbehaltene,  Erklärung  seiner  Einwilligung ¬
  aber,  es  sei  nun  allein,  oder  in  Verbindung  mit  anderen
in  seiner  Willkür  stehenden  Handlungen,  zugleich  die  Bedingung ¬
  der  Wirksamkeit  der  Verpflichtung  des  Andern  ist.  Verträge ¬
  der  ersteren  Art  werden  in  der  zweiten,  die  der  zweiten
Art,  welche  ich  einseitige  Käufe  zu  nennen  wage,  in  der
dritten  Abtheilung  dieses  Kapitels  betrachtet.
            
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