IV
contracte eigenthümlich ist, konnte gerechten Ansprüchen auf Vollständigkeit ¬
eben so wenig Genüge geleistet werden, als durch eine
Auswahl unter den zu erwähnenden wissenschaftlichen Leistungen
der Neueren dem Vorwurfe der Willkür und Ungründlichkeit auszuweichen ¬
war. Daher habe ich mich damit begnügt, über jede der
gedachten Materien meine aus eignem Nachdenken und fleißigem
Studium der Arbeiten Anderer hervorgegangene Theorie in wenigen ¬
bestimmten Sätzen auszusprechen und mit den mir durchschlagend ¬
scheinenden Gründen zu unterstützen, alles Polemische
aber, so wie allen literarischen Apparat, bei diesen Lehren weggelassen. ¬
Man billige also dieses mein Verfahren oder nicht, so
wird man mich wenigstens nicht beschuldigen können, daß ich die
Verdienste der neueren Gelehrten um die Aufhellung derselben
nicht gekannt oder verkannt habe, weil ich z. B. über den Römischen ¬
Begriff der exceptio und dessen Einfluß auf die Lehre von
der Beweislast, so wie über manche ähnliche tiefer in die allgemeine ¬
Theorie führende Momente geschwiegen. Wird mir die
Muße dazu, so werde ich durch besondere Monographien über
mehre jener Gegenstände darzuthun suchen, was ich jetzt nur versichern ¬
kann: daß meine Uebereinstimmung mit einigen der neu
aufgestellten Theorien eben so wie meine Abweichung von anderen
aus reiflicher Erwägung der für und wider dieselben bereits angeführten ¬
Gründe hervorgegangen ist.
Dresden, den 2. Mai 1838.
Treitschke.