Volltext : Treitschke, Georg Carl: ¬Der Kaufcontract in besonderer Beziehung auf den Waarenhandel

IV
contracte  eigenthümlich  ist,  konnte  gerechten  Ansprüchen  auf  Vollständigkeit ¬
  eben  so  wenig  Genüge  geleistet  werden,  als  durch  eine
Auswahl  unter  den  zu  erwähnenden  wissenschaftlichen  Leistungen
der  Neueren  dem  Vorwurfe  der  Willkür  und  Ungründlichkeit  auszuweichen ¬
  war.  Daher  habe  ich  mich  damit  begnügt,  über  jede  der
gedachten  Materien  meine  aus  eignem  Nachdenken  und  fleißigem
Studium  der  Arbeiten  Anderer  hervorgegangene  Theorie  in  wenigen ¬
  bestimmten  Sätzen  auszusprechen  und  mit  den  mir  durchschlagend ¬
  scheinenden  Gründen  zu  unterstützen,  alles  Polemische
aber,  so  wie  allen  literarischen  Apparat,  bei  diesen  Lehren  weggelassen. ¬
  Man  billige  also  dieses  mein  Verfahren  oder  nicht,  so
wird  man  mich  wenigstens  nicht  beschuldigen  können,  daß  ich  die
Verdienste  der  neueren  Gelehrten  um  die  Aufhellung  derselben
nicht  gekannt  oder  verkannt  habe,  weil  ich  z.  B.  über  den  Römischen ¬
  Begriff  der  exceptio  und  dessen  Einfluß  auf  die  Lehre  von
der  Beweislast,  so  wie  über  manche  ähnliche  tiefer  in  die  allgemeine ¬
  Theorie  führende  Momente  geschwiegen.  Wird  mir  die
Muße  dazu,  so  werde  ich  durch  besondere  Monographien  über
mehre  jener  Gegenstände  darzuthun  suchen,  was  ich  jetzt  nur  versichern ¬
  kann:  daß  meine  Uebereinstimmung  mit  einigen  der  neu
aufgestellten  Theorien  eben  so  wie  meine  Abweichung  von  anderen
aus  reiflicher  Erwägung  der  für  und  wider  dieselben  bereits  angeführten ¬
  Gründe  hervorgegangen  ist.
Dresden,  den  2.  Mai  1838.
Treitschke.
            
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