Volltext : Treitschke, Georg Carl: ¬Der Kaufcontract in besonderer Beziehung auf den Waarenhandel

Vorwort.
Eine  Zusammenstellung  der  Rechtssätze  über  den  Kaufcontract, ¬
  so  weit  sie  beim  Waarenhandel  in  Betracht  kommen  können,
schien  mir  nicht  unnütz  für  den  Kaufmann,  den  ihn  berathenden
Sachwalter  und  den  Richter  in  Handelssachen,  da  diese  Sätze  in
den  Systemen  vermischt  mit  der,  zumal  provincialrechtlich,  von
ganz  anderen  Principien  ausgehenden  Lehre  vom  Verkauf  und
Uebereignung  der  Grundstücke,  daher  weniger  übersichtlich,  vorgetragen ¬
  werden.  Diese  Betrachtung,  verbunden  mit  dem  Wunsche,
manche  im  Laufe  meiner  Studien  und  praktischen  Erfahrungen
mir  entstandene  Ansichten,  welche  von  den  gewöhnlichen  abweichen,
der  Beurtheilung  der  Kundigen  zu  unterwerfen,  bewog  mich  zur
Herausgabe  dieses  kleinen  Werks.
Damit  solches  verständlich  und  brauchbar  ausfiele,  mußte  es
systematisch  ausgearbeitet  werden.  Dabei  mußte  ich  aber  auf
manche  Lehren  stoßen,  die  sich  nicht  auf  den  Kaufcontract  allein
beziehen,  sondern  dem  Obligationenrecht  im  Allgemeinen  angehören, ¬
  und  von  denen  zugleich  viele  so  inhaltreich  und  umfassend
sind,  daß  jede  für  sich  den  Gegenstand  besonderer  weitläuftiger
Abhandlungen,  ja  Bücher,  abgeben  kann  und  schon  abgegeben  hat.
So  z.  B.  die  Lehre  vom  Jrrthum,  vom  Betruge,  von  den  Bedingungen, =
  von  der  Beweislast  in  mehrfacher  Hinsicht,  von  der
Einrede  des  nichterfüllten  Contracts.  Um  jeder  dieser  Theorien
ihr  volles  Recht  wiederfahren  zu  lassen,  wozu  insbesondere  die
Durchgehung  der  bei  jeder  von  ihnen  so  reichhaltigen  neueren  Literatur ¬
  und  die  Würdigung  der  verschiedenen  darüber  aufgestellten ¬
  Ansichten  erforderlich  wäre,  hätte  das  Buch  in  einem  ungebührlichen ¬
  und  dem  Zweck  nicht  entsprechenden  Grade  anschwellen ¬
  müssen.  Gleichwohl  schien  sie  ganz  zu  übergehen  nicht  thunlich, ¬
  und  durch  Beschränkung  auf  dasjenige,  was  in  ihnen  dem  Kauf=
            
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