Vorwort.
Eine Zusammenstellung der Rechtssätze über den Kaufcontract, ¬
so weit sie beim Waarenhandel in Betracht kommen können,
schien mir nicht unnütz für den Kaufmann, den ihn berathenden
Sachwalter und den Richter in Handelssachen, da diese Sätze in
den Systemen vermischt mit der, zumal provincialrechtlich, von
ganz anderen Principien ausgehenden Lehre vom Verkauf und
Uebereignung der Grundstücke, daher weniger übersichtlich, vorgetragen ¬
werden. Diese Betrachtung, verbunden mit dem Wunsche,
manche im Laufe meiner Studien und praktischen Erfahrungen
mir entstandene Ansichten, welche von den gewöhnlichen abweichen,
der Beurtheilung der Kundigen zu unterwerfen, bewog mich zur
Herausgabe dieses kleinen Werks.
Damit solches verständlich und brauchbar ausfiele, mußte es
systematisch ausgearbeitet werden. Dabei mußte ich aber auf
manche Lehren stoßen, die sich nicht auf den Kaufcontract allein
beziehen, sondern dem Obligationenrecht im Allgemeinen angehören, ¬
und von denen zugleich viele so inhaltreich und umfassend
sind, daß jede für sich den Gegenstand besonderer weitläuftiger
Abhandlungen, ja Bücher, abgeben kann und schon abgegeben hat.
So z. B. die Lehre vom Jrrthum, vom Betruge, von den Bedingungen, =
von der Beweislast in mehrfacher Hinsicht, von der
Einrede des nichterfüllten Contracts. Um jeder dieser Theorien
ihr volles Recht wiederfahren zu lassen, wozu insbesondere die
Durchgehung der bei jeder von ihnen so reichhaltigen neueren Literatur ¬
und die Würdigung der verschiedenen darüber aufgestellten ¬
Ansichten erforderlich wäre, hätte das Buch in einem ungebührlichen ¬
und dem Zweck nicht entsprechenden Grade anschwellen ¬
müssen. Gleichwohl schien sie ganz zu übergehen nicht thunlich, ¬
und durch Beschränkung auf dasjenige, was in ihnen dem Kauf=