Inhaltsverzeichnis : Trampedach, Friedrich: ¬Das Recht des Fideicommißbesitzers am adeligen Güterfamilienfideicommiß nach dem Privatrecht Liv-, Est- und Kurlands

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Berg  in  Schloß  Sagnitz,  und  1886  vom  Landrath  von  Grote
in  Schloß  Lemburg  gestifteten.
b)  Kurland.
Kurland  ist  unter  den  drei  baltischen  Provinzen  das
classische  Land  für  das  Institut  des  Familienfideicommisses.
Um  die  Entwickelung  dieses  Instituts  in  Kurland  gehörig
nachweisen  zu  können,  müssen  wir  aber  vor  der  rein  privatrechtlichen ¬
  Entwickelung  desselben,  vorerst  die  besondere  politische ¬
  Stellung  des  kurländischen  Adels,  im  Gegensatz  zu  dem
Liv=  und  Estlands,  erörtern,  die  mindestens  für  die  weite
Verbreitung  des  Fideicommisses  in  Kurland  von  entschiedener
Wichtigkeit  ist.  Da  Estland  (seit  1561)  und  Livland  (seit  1621)
der  unmittelbaren  Herrschaft  Schwedens  unterworfen  waren,
Kurland  dagegen  in  einem  blos  mittelbaren  Verhältnisse  zu
Polen  stand,  indem  der  König  von  Polen  nur  Oberlehnsherr
des  Herzogs  von  Kurland  war,  wurde  Kurland  lange  nicht
in  dem  Maße  wie  Liv=  und  Estland  von  tiefgreifenden  Einflüssen ¬
  heimgesucht  und  konnte  daher  in  seiner  Rechtsentwickelung ¬
  unbehindert  fortschreiten.  Hierzu  kam,  daß  sich  in  Folge
polnischer  Einflüsse  und  Zustände  beim  kurländischen  Adel
das  nämliche  Bestreben,  wie  beim  polnischen  Adel  geltend
machte,  die  thatsächliche  Herrschaft  im  Lande  an  sich  zu
bringen  d.  h.  eine  Adelsoligarchie  zu  begründen.  Nicht
allein  die  souveräne  Herrschaft  über  Stadt  und  Land  sollte
dem  Adel  gebühren,  sondern  auch  der  Herzog  sollte  dem  letzteren ¬
  gegenüber  keine  maßgebende  Rolle  im  Lande  spielen
dürfen,  seine  Machtbefugnisse  sollten  auf  Null  reducirt  werden. ¬
  Es  konnte  nicht  fehlen,  daß  bei  diesen  aggressiven  Tendenzen ¬
  des  kurländischen  Adels  sich  das  natürliche  Bestreben
desselben  geltend  machte,  mit  der  politischen  auch  seine  materielle ¬
  Machtstellung  möglichst  zu  heben  und  deshalb  darauf
            
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