Volltext : Leitfaden für Pandekten-Vorlesungen (Bd. 1, Abt. 1)

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Erstes  Buch.  Kap.  III.
d)  res  nullius.
§.  67.
C)  Res  fungibiles  und  non  fungibiles.
§.  68.
Paul.  1.  2.  §.  1.  de  R.  C.  (12,  1):  Mutui  datio  consistit
in  his  rebus,  quae  pondere,  numero,  mensura  consistunt;
quoniam  eorum  datione  possumus  in  creditum  ire,  quia
Hal.  quae  in  genere  suo  functionem  recipiunt  per  solutionem ¬
  magis,  quam  specie;  nam  in  ceteris  rebus  ideo  in
creditum  ire  non  possumus,  quia  aliud  pro  alio  invito  creditori ¬
  solvi  non  potest.
Anm.
Unter  den  vielen  Arten  der  res  fungiLiles  ist  vor  allen  Dingen
das  Geld  auszuzeichnen,  vgl.  darüber  besonders  Pfeiffer  prakt.
Ausf.  Bd.  I.  Abh.  7.  Der  Werth  des  Geldes  kann  aber  nach
Verschiedenheit  der  aufgefaßten  Gesichtspunkte  sehr  verschieden  bestimmt ¬
  werden:
1)  Der  wahre  Werth  des  Geldes  besteht  darin,  daß  es  ein
allgemeines  Tauschmittel  ist,  oder  wie  Seuffert  Erörtr.  I.
S.  60  richtig  sagt,  ein  Maaßstab,  wodurch  alle  Dinge  der  Sinnenwelt ¬
  nach  ihrem  Werthe  gemessen  werden  können,  ein  Medium,
wodurch  die  verschiedenartigsten  Gegenstände  mit  einander  in  Verhältniß ¬
  gesetzt  werden.  Um  diesen  Werth  des  Geldes  zu  bestimmen, ¬
  muß  also  die  Frage  beantwortet  werden:  wie  viel  Sachen
andrer  Art,  außer  Geld,  kann  ich  für  eine  bestimmte  Summe
erhalten;  vgl.  1.  1.  pr.  de  contrah.  emt..  (18,  1),  l.  94.  §.  1.
de  solut.  (46,  3).
2)  Sehr  verschieden  von  diesem  Tauschwerth  ist  der  innere
Werth  des  Geldes,  wobei  das  Verhältniß  des  einzelnen  gemünzten
Metallstücks  zu  dem  Metall,  welches  den  Stoff  desselben  bildet,
entscheidet,  und  zwar  kommt  dabei  theils  das  s.  g.  Korn  in  Betracht, ¬
  d.  h.  die  Art  des  Metalls  und  die  Mischung  mit  andern
Metallen,  theils  das  Schrot,  d.  h.  die  Quantität,  die  sich  in  der
Schwere  der  Münze  ausspricht.  In  den  meisten  Fällen  ergibt  sich
Schrot  und  Korn  einer  Münze  schon  aus  ihrem  Namen;  da  aber
doch  der  Staat  auch  nicht  selten  unter  gleicher  Benennung  verschiedene ¬
  Münzen  ausprägt,  so  muß  man,  um  den  innern  Werth
zu  bestimmen,  wissen,  wie  viele  Stücke  dieser  Sorte  aus  einer
bestimmten  Quantität  Metalls  geprägt  sind?  m.  a.  W.  man  muß
den  Münzfuß  kennen,  zu  dessen  Bezeichnung  in  Deutschland  die
Zahl  der  Gulden  angegeben  wird,  die  aus  einer  Mark,  d.  h.
            
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