Vorrede zur ersten Auflage.
Jndem ich hiermit dem juristischen Publikum den zweiten
Band, welcher ausschließlich der Darstellung des Erbrechts gewidmet
ist, übergebe, muß ich wegen des verzögerten Erscheinens desselben
um Nachsicht bitten. Nicht ohne störenden Einfluß waren mannichfache ¬
äußere Umstände, wie namentlich die Veränderung meines
Wohnsitzes und insbesondre langwierige und schwere Krankheiten
der nächsten Angehörigen, welche mir lange Zeit hindurch jene
Unbefangenheit und Heiterkeit raubten, die für Förderung wissenschaftlicher ¬
Arbeiten so ersprieslich ist. Der Hauptgrund aber und
die wesentlichste Rechtfertigung jener Verzögerung muß in den vielfachen ¬
Schwierigkeiten gesucht werden, welche die hier gewählte
Methode der Bearbeitung, wenn sie mit Ernst und Gewissenhaftigkeit
durchgeführt werden soll, unabweislich mit sich führt; und ich darf
mir das Zeugniß geben, daß ich keiner Schwierigkeit absichtlich aus
dem Wege gegangen bin. — Der Vollendung des dritten und
letzten Bandes, welcher die Darstellung des Obligationen=Rechts
enthalten wird, werde ich meine ungetheilte Zeit und Kraft zuwenden, ¬
und da auch die äußeren Hemmnisse jetzt größten Theils
beseitigt sind, so darf ich hoffen und versprechen, daß dieser dritte
Band dem zweiten ungleich schneller folgen wird, als dieser dem
ersten gefolgt ist.
Heidelberg im Juni 1842.
Der Verfasser.