Volltext : Lehrbuch der Pandekten (2)

Vorrede  zur  ersten  Auflage.
Jndem  ich  hiermit  dem  juristischen  Publikum  den  zweiten
Band,  welcher  ausschließlich  der  Darstellung  des  Erbrechts  gewidmet
ist,  übergebe,  muß  ich  wegen  des  verzögerten  Erscheinens  desselben
um  Nachsicht  bitten.  Nicht  ohne  störenden  Einfluß  waren  mannichfache ¬
  äußere  Umstände,  wie  namentlich  die  Veränderung  meines
Wohnsitzes  und  insbesondre  langwierige  und  schwere  Krankheiten
der  nächsten  Angehörigen,  welche  mir  lange  Zeit  hindurch  jene
Unbefangenheit  und  Heiterkeit  raubten,  die  für  Förderung  wissenschaftlicher ¬
  Arbeiten  so  ersprieslich  ist.  Der  Hauptgrund  aber  und
die  wesentlichste  Rechtfertigung  jener  Verzögerung  muß  in  den  vielfachen ¬
  Schwierigkeiten  gesucht  werden,  welche  die  hier  gewählte
Methode  der  Bearbeitung,  wenn  sie  mit  Ernst  und  Gewissenhaftigkeit
durchgeführt  werden  soll,  unabweislich  mit  sich  führt;  und  ich  darf
mir  das  Zeugniß  geben,  daß  ich  keiner  Schwierigkeit  absichtlich  aus
dem  Wege  gegangen  bin.  —  Der  Vollendung  des  dritten  und
letzten  Bandes,  welcher  die  Darstellung  des  Obligationen=Rechts
enthalten  wird,  werde  ich  meine  ungetheilte  Zeit  und  Kraft  zuwenden, ¬
  und  da  auch  die  äußeren  Hemmnisse  jetzt  größten  Theils
beseitigt  sind,  so  darf  ich  hoffen  und  versprechen,  daß  dieser  dritte
Band  dem  zweiten  ungleich  schneller  folgen  wird,  als  dieser  dem
ersten  gefolgt  ist.
Heidelberg  im  Juni  1842.
Der  Verfasser.
            
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