Form überhaupt 490 ff. ob das Testament vor dem Rath von
dem vor zwei Rathmännern unterschieden 492 Raths-Secretär
dabei 495 wann kam die Römisch Canonische Form bei uns
auf? 494. 501. von Testamenten überhaupt 475 Person des
Testirers 483 ff. die Ehefrau bedarf dabei eines Vormundes,
was früher bezweifelt wurde 481. Form 290 ff. Canonische
Testamentsform 503 Inhalt 505 ff. gemeinschaftliche 626 ff.
Testamente müssen nothwendig ein Legat zu einem öffentlichen
Zwecke enthalten 481 Confirmation 496 vor zwei Erbgesessenen
497 Testament der Dienstboten 498 Test. in der Fremde
503 die verschiedenen Römischen Testamentsformen 502 Publication ¬
der Testamente s. Publication. Ruption durch nachgeborne ¬
Kinder 578 ff. Testament über Erbgut 513 ff. Aufbewahrung ¬
und Unterschlagung der Testamente 504.
Testamentifaction der Eltern ging im Römischen Recht weiter als bei
uns §. 545 die Descendenten stehen hier bei uns günstiger als
Ascendenten 545 des weiblichen Geschlechts 485 ff. der Ebegatten ¬
538 ff. 544 einseitige der Ehefrau 538 der Wittwe
163 über das ihr nach des Mannes Tode zugefallene Vermögen ¬
163 des Wittwers von dem durch 3, 3, 4 bei einer
partiellen Abtheilung den Kindern verliehenen Erbrecht ausgeschlossen ¬
188.
Testamentsvollstrecker §. 591. 595 ff. Exc. 1 Nro. 4.
Testamentum nuncupativum des Römischen Rechts §. 381. 502.
Theilen für Testiren §. 305.
Theilung §. 14. 305. 318. 382 bei Lebzeiten und nach dem Tode
109 nicht vor Ablauf der Monatsfrist 141 anders nach dem neuesten
Recht 246. des Leibgedings 326 Anfechtung fraudulöser 330 Uebereinstimmung ¬
mit sonstigen letztwilligen Verfügungen 389 Zusammenstellung ¬
damit 404 sofern sie Abtheilung oder Auseinandersetzung
ehelicher oder fortgesetzter Gemeinschaft ist, vgl. Abtheilung.
Theilungsprincip bei gänzlicher Theilung §. 157 bei beerbter Ehe
184 ff. 242. 244 Gleichtheilung angewandt auf das Fallrecht
262.
Theorie, derselben läßt sich bei uns kein großer Einfluß auf die
Praxis einräumen §. 453.
Things bei den Langobarden §. 375.