Inhaltsverzeichnis : Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die durch die deutsche Civilproceß- und Concurs-Ordnung beseitigten Artikel des Code civil

Inhalt.
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Art.  2100  „  hat  nur  theoretische  Bedeutung.
„  2101  „  aufgehoben  durch  §  50,  51,  54  Concursordnung. ¬

„  2102  § „
  41  C.O.
„  3123  „  modificirt  durch  §  425  P.O.
XVII.
Von  der  Verjährung.
Art.  2247  modificirt  durch  Art.  80  W.O.  (Streitverkündigung) ¬
  und  §  13  (Concursordnung).
XVIII.
Anhang.
Ueber  die  Beseitigung  der  Garantieklage  und  deren  Rückwirkung ¬
  auf  das  Civilrecht.
Nachtrag.
Art.  1678  C.  c.
„Dieser  Beweis  kann  nur  durch  einen
Bericht  an  drei  Sachverständige  geführt  werden"  —  ist  durch
§  369  P.O.  aufgehoben
welcher  die  Frage,  wieviele  Sachverständige ¬
  der  Richter  zuzuziehen  hat,  einheitlich  regeln  will.
            
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