Inhaltsverzeichnis : Annalen der Gesetzgebung Napoleons (Bd. 4 (1811))

Max-Planck-Institut  für

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übersteigende  Verbindlichkeit  aus  einem  authentischen
Akte  herfließt?  Bejab.  entsch)
189
4  Der  Gläubiger,  welcher  einem  Conkordat  ausdrücklich
oder  stillschweigend  beigetreten  ist,  kann  keine  peinliche
oder  polizeigerichtliche  Klage  wegen  einfachem  oder  betrügerischen -
  Bankerott  mehr  erheben,  und  wird  selbst
in  der  Fortsetzung  der  früher  erhobenen  unzulässig
280
3)  Weder  das  Conkordat,  noch  die  gerichtliche  Bestätigung -
  desselben,  können  das  Klagrecht  des  öffentlichen
Ministeriums  hemmen
ibid.
Vorage
Staatsbibliothek
zu  Berlin
            
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