Volltext : System des Pandekten-Rechts (1)

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II.  Büch.  Dingliche  Sachenrechte.
r'entschädigen).
vorigen  Sigenthun
C)  Das  verlassene  FlußDre =

wenn  es  nicht  lediglich  aus  dem  durch  den
bett
..
i
nd  in  ein  Flußbett  verwandelten  Lande
uotksiromte
Fruß
rn  vesteht  b),  unter
eines
And
Anlieger  nach  der  Breite
D)  Auf  dem  Boden  des  Flusses  tuihres =
  Landes  vertheilte).
hende  a)
lußinselne).
Von  diesen  erhält  jeder  Anlieger  so
viel;  als  er  beim  Abtreten  des  ganzen  Flusses  würde  erhalten
haben  f)
Ist  eine  Insel  Einem  zugetheilt,  so  gehört  dem  Eigenthümer ¬
  derselben  Alles,  was  an  dieselbe  angeschwemmt
wirdg
entsteht  aber  zwischen  ihr  und  dem  jenseitigen  Ufer
eine  zu  vertheilende  Infel,  oder  verläßt  der  Fluß  sein  Bett
so  wird
das  Rectangulum  von  der  dem  jenseitigen  Ufer  nächsten ¬
  äußersten  Grenze  der  Insel  angefangen  h).  Das  gemeine
Deutsche  Recht  hat  hierin  nichts  geändert  i
§.  288.
c)  Vermischte.
Zu  der  vermischten  Accession  gehört  das
Zusammengießen  flüssiger,  und  das  Zusammenmischen  trockner
Sachen,  welches  beides  consusio,  oder  commixtio  heißtk
Man  unterscheide  in  Rücksicht  derselben:  1)  die  Mischung  geschah ¬
  mit  Einwilligung  beider  Theile,  oder  zufällig:  dann  ist
das  Ganze  gemeinschaftlich  !).  2)  Einer  der  Eigenthümer
nahm  sie  einseitig  vor.  Sind  dann  A)  die  gemischten  Sachen
von  derselben  Art,  so  tritt,  wenn  die  Trennung  nicht  möglich
ist
wieder  Gemeinschaft  ein  m).  Sind  aber  B)  die  gemischten ¬
  Sachen  verschiedener  Art,
so  gehört  der  Fall  unter  die
a)  L.  23.  §.  4.  5.  de  R.  V.  (6.1.).
a.  a.  O.  §.  413.  Ueber  die  ErkläW. ¬
  Sell  Vers.  1.  Thl.  S.  89—98.
rungen  Andrer  s.  Köchy  S.  25A. -
  M.  ist  Köchy  a.  a.  O.  S.  13
50.  Gesterding  v.  Eigenth.  S.
-21.  Guyet  Abhandl.  Nr.  10.
201.  202.
b)  §.  23.  I.  eod.  vergl.  mit  L.  7.
f)  L.7.  §.  3.  L.  29.  L.  30.  §.  2.
§.  5.  in  f.  de  A.  R.  D.  (41.  1.)
eod.
Köchy  S.  61  fgg.  A.  Schnaug) -
  L.  56.  pr.  eod.
bert  de  alvei  derelicti  mutatione.
h)  L.  56.  §.  1.  L.  65.  §.  3.  eod.
Ien.  1812.  S.  auch  noch  Gester*) ¬
  Vergl.  Köchy  S.  71  fgg.
ding  v.  Eigenth.  S.  209——218.
k)  §.  25.  27.  28.  I.  de  rer.  divis.
*)  L.  7.  §.  5.  L.  29.  L.  30.  §.  2.
(2.1.)  L.  5.  pr.  §.  1.  de  R.  V.  (6.1.)
eod.
L.  7.
§.  8.  de  A.  R.  D.  (41.  1.).
4)  L.  65.  §.  2,  eod.
Buchholtz  Vers.  Nr.  10.
e)  L.  65.  §.  2.  cit.  Dem  steht
§.  27.  I.  de  rer.  div.  (2.  1.).
auch  der  theoretische  Zweifel  in  §.  4.
m)  §.  27.  I.  cit.  L.  3.  §.  2.  de  R.
ibid.  nicht  im  Wege.  Westphal
V.  (6.  1.).
            
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