Volltext : System des Pandekten-Rechts (1)

Vorrede.
Denn  ich  halte  nun  einmal  die,  früher  von  mir
gewählte  Ordnung  für  passend;  auch  würde  ich
vielen  Andern,  welche  in  ihren  Schriften  auf  mein
Lehrbuch  verwiesen  haben,  durch  stetes  Aen
dern  der  Ordnung  einen  schlechten  Dienst  erweisen. ¬
  Dass  ich  dagegen  auf  das  Materielle  die
grösste  Sorgfalt  verwandt  habe,  wird  Jeder  finden, ¬
  welcher  sich  die  Mühe  nimt,  die  sechste
Ausgabe  mit  der  jetzigen  zu  vergleichen.
Heidelberg  im  May  1827.
A.  T.
            
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