Volltext : System des Pandekten-Rechts (1)

Vorrede.
IV
neben  denen  Vorlesungen  über  den  Procefs  von
meiner  Seite  eine  unüberlegte  Anmassung  gewesen ¬
  seyn  würden.  So  wird  es  auch  wohl  ferner ¬
  bleiben.  Warum  soll  ich  also  meine  Zuhörer
zwingen,  einen  ganzen  Band  zu  kaufen,  über
den  sie  doch  weder  bey  mir,  noch  bey  Andern
Vorlesungen  hören?  Auch  bin  ich  überzeugt,
dass  die  Fortbildung  eines  Lehrbuchs  nie  ganz  gelingen ¬
  wird,  wenn  man  sich  nicht  durch  Vorlesungen ¬
  gleichsam  gezwungen  sieht,  täglich  darüber ¬
  nachzudenken.  Ich  habe  indess  in  die  jetzige ¬
  Ausgabe  aus  dem  Process  Alles  herübergezogen, ¬
  was  mir  für  meine  Pandekten-Vorlesungen
wichtig  schien,  wie  die  Lehre  vom  Concurse
der  Gläubiger.
Uebrigens  habe  ich  auf  die  Vermehrung  und
Berichtigung  dieser  Ausgabe  allen,  mir  möglichen
Fleiss  angewandt.  Die  Ordnung  und  die  Zahl  der
Paragraphen  ist  aber  wieder  ungeändert  geblieben, ¬
  die  letzten  Paragraphen  über  den  Concurs
der  Gläubiger  und  die  Verjährung  abgerechnet.
            
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