Allg. Theil. III. Theil. Product der Gesetze.
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selbe gegen einander: alsdann geht der vor, welcher
einen Schaden von sich abwenden will i), und wenn beide
gleich viel zu verlieren haben, derjenige, welcher im
Besitz dessen ist, was ihm nach seinem Rechte gebührt k).
Trit auch der letzte Fall nicht ein, und ist Alles gleich:
so kann ohne eine Entscheidung des Regenten keines der
Rechte ausgeübt werden (privilegiatus contra aeque privilegiatum ¬
iure suo non utitur) 1). Collidiren dagegen
die Rechte b) indirect, d. h. in einem dritten Gegenstande, ¬
so ist entweder A) der Eine schon im Besitz des
Gegenstandes: dann geht dieser vor m), oder B) es ist
diess nicht der Fall. Hier müssen die Concurrenten das
Object theilen, wenn es theilbar ist; wenn aber das Letzte
nicht geschehen kann, so suspendiren sich auch hier die
Rechte, und keines läfst sich ohne Machtspruch des Regenten ¬
zur Ausübung bringen n). Sollte es jedoch bey
Ertheilung der Rechte, welche sich durch Collision aufheben, ¬
ausgemacht seyn, dals eines derselben zur Ausübung ¬
gebracht werden müsse: so ist der Vorrang desselben ¬
durch das Loos zu bestimmen, aber nur dann, wenn
der Richter gar kein anderes Princip der Entscheidung
hat o).
Vierte Abtheilung.
Nebenbestimmungen der Rechte und Verbindlichkeiten. -
§. 119.
Einleitung.
Rechte und Verbindlichkeiten können
mancherley Nebenbestimmungen haben, und zwar besonders ¬
durch die Bedingungen, Zeitbestimmung und den
Zweck, welche bey denselben eintreten. Grundsätze des
Römischen Rechts sind hierüber nur in der Materie von
1) L. 34. pr. de minor. (4. 4.).
32. de procurat. (3. 3.) L. 15. C.
k) L. 11. §. 6. L. 34. pr. de
de R. V. (3. 32.) L. 6. §. 7. L. 24.
minor. (4. 4.).
quae in fraud. cred. (42. 8.).
*) Arg. L. 36. de dolo malo (4.
n) L. 42. 43. de hered. inst.
3.) L. 34. §. 3. L. 57. de contr.
(28. 5.).
emt. (18. 1.) L. 17. pr. de peric.
0) L. 5. fam. herc. (10. 2.) L.3.
et comm. r. v. (18. 6.). Hert de
pr. C. comm. de legat. (6. 43.)
collis. leg. Sect. 5. Stryk de
vergl. mit L. 8. de pact. (2. 14.)
iure privilegiati contra priv. Hal.
L. 25. §. 8. de aedil. edict. (21.
1702. 1744.
1.). Vinnii quaest. sel. L. 1.
m) L. 12. de donat. (39. 5.) L.
c. 35.