Volltext : System des Pandekten-Rechts (1)

Allg.  Theil.  III.  Theil.  Product  der  Gesetze.
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selbe  gegen  einander:  alsdann  geht  der  vor,  welcher
einen  Schaden  von  sich  abwenden  will  i),  und  wenn  beide
gleich  viel  zu  verlieren  haben,  derjenige,  welcher  im
Besitz  dessen  ist,  was  ihm  nach  seinem  Rechte  gebührt  k).
Trit  auch  der  letzte  Fall  nicht  ein,  und  ist  Alles  gleich:
so  kann  ohne  eine  Entscheidung  des  Regenten  keines  der
Rechte  ausgeübt  werden  (privilegiatus  contra  aeque  privilegiatum ¬
  iure  suo  non  utitur)  1).  Collidiren  dagegen
die  Rechte  b)  indirect,  d.  h.  in  einem  dritten  Gegenstande, ¬
  so  ist  entweder  A)  der  Eine  schon  im  Besitz  des
Gegenstandes:  dann  geht  dieser  vor  m),  oder  B)  es  ist
diess  nicht  der  Fall.  Hier  müssen  die  Concurrenten  das
Object  theilen,  wenn  es  theilbar  ist;  wenn  aber  das  Letzte
nicht  geschehen  kann,  so  suspendiren  sich  auch  hier  die
Rechte,  und  keines  läfst  sich  ohne  Machtspruch  des  Regenten ¬
  zur  Ausübung  bringen  n).  Sollte  es  jedoch  bey
Ertheilung  der  Rechte,  welche  sich  durch  Collision  aufheben, ¬
  ausgemacht  seyn,  dals  eines  derselben  zur  Ausübung ¬
  gebracht  werden  müsse:  so  ist  der  Vorrang  desselben ¬
  durch  das  Loos  zu  bestimmen,  aber  nur  dann,  wenn
der  Richter  gar  kein  anderes  Princip  der  Entscheidung
hat  o).
Vierte  Abtheilung.
Nebenbestimmungen  der  Rechte  und  Verbindlichkeiten. -

§.  119.
Einleitung.
Rechte  und  Verbindlichkeiten  können
mancherley  Nebenbestimmungen  haben,  und  zwar  besonders ¬
  durch  die  Bedingungen,  Zeitbestimmung  und  den
Zweck,  welche  bey  denselben  eintreten.  Grundsätze  des
Römischen  Rechts  sind  hierüber  nur  in  der  Materie  von
1)  L.  34.  pr.  de  minor.  (4.  4.).
32.  de  procurat.  (3.  3.)  L.  15.  C.
k)  L.  11.  §.  6.  L.  34.  pr.  de
de  R.  V.  (3.  32.)  L.  6.  §.  7.  L.  24.
minor.  (4.  4.).
quae  in  fraud.  cred.  (42.  8.).
*)  Arg.  L.  36.  de  dolo  malo  (4.
n)  L.  42.  43.  de  hered.  inst.
3.)  L.  34.  §.  3.  L.  57.  de  contr.
(28.  5.).
emt.  (18.  1.)  L.  17.  pr.  de  peric.
0)  L.  5.  fam.  herc.  (10.  2.)  L.3.
et  comm.  r.  v.  (18.  6.).  Hert  de
pr.  C.  comm.  de  legat.  (6.  43.)
collis.  leg.  Sect.  5.  Stryk  de
vergl.  mit  L.  8.  de  pact.  (2.  14.)
iure  privilegiati  contra  priv.  Hal.
L.  25.  §.  8.  de  aedil.  edict.  (21.
1702.  1744.
1.).  Vinnii  quaest.  sel.  L.  1.
m)  L.  12.  de  donat.  (39.  5.)  L.
c.  35.
            
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