142 Allg. Th. III. Th. Prod. d. Ges. 2. Abschn. Grund d. Rechte.
findet, treten wieder die allgemeinen Grundsätze ein,
z. B. nach der Meynung Mancher bey der Brautgabe l),
so wie in allen Fällen, da Jemand etwas umsonst vermöge -
einer rechtlichen Verpflichtung gab [z
§. 182.
Wefshalb kann
Der Auctor kann vermöge der Natur des
man Eviction
Geschäfts nicht blols dann, wenn das ganfodern? -
ze übertragene Recht, sondern verhältniismässig ¬
auch dann, wenn ein Theil desselben evincirt
wird, in Anspruch genommen werden al. Ein besonders -
wichtiger Fall dieser Art ist, wenn sich in der
Folge ergibt, dass auf einer Sache dingliche Lasten ruhen.
Im Ganzen muls der Auctor, wenn nicht ein Anderes
bedungen ist, desswegen Vergütung leisten 6, ausgenommen, ¬
winn dingliche Lasten von der Art sind, dais
man sie als eine gewöhnliche Eigenschaft einer Sache
ansehen kann, wie Real-Servituten und gewöhnliche
öffentliche Abgaben.
Wegen dieser haftet der Auctor
nur, wenn er gänzliche Freyheit versprochen, wenn
er die Lasten kleiner, als sie sind, angegeben, oder den
Empfänger wissentlich in der irrigen Voraussetzung der
nicht stattfindenden Beschwerung gelassen hat c. Es
gibt indels Viele, welche behaupten, der Empfänger
könne schlechthin wegen ihm unbekannt gebliebener
Real-Servituten, wenigstens auf eine Verringerung seiner
Gegenleistung, Anspruch machen [d]. Wird übrigens
dem Empfänger auf der einen Seite mehr gegeben, als
er erwartete, so vergütet diels verhältnilsmässig, wenn
der Auctor nicht arglistig verfuhr, was die Eviction auf
der andern schadet se
—
Ly Diese Meynung ist aber
[cl L. 59. de contr. emt. (18.
falsch.
1.) L. 21. §. 1. L. 41. de act.
Meine civ. Abh. S.
56-59.
E. V. (19. 1.) L. 1. §. 1. L. 39.
[2] Die Streitfrage (Medit.
eod. L. 9. C. eod. (4. 49.) L. 69.
über versch. R. M. 2. B. n.
§. 5. L. 75. h. t. (21. 2.).
106.), ob bey remuneratori(dj -
Westplial §. 234—236.
schen Schenkungen GewährleiCocceii -
I. C. L. 19. Tit. 1.
stung gefodert werden könne?
qu. 6—9. Lynker 1. c. §. 8.
hängt von der zweyten, unten
lauterbach coll. L. 19.
zu erörternden Frage ab: ob
T. 1. §. 15. zum Theil auch
sie wahre Schenkungen sind?
Schöman Handb. 2. B. 8.
114 128. und zwar besonders
(a) L. 1. 45. 47. 55. pr. 64.
3. h. t. (21. 2.).
wegen L. 39. de act. E. V. (19.
1.) L. 62. de aedil. edict. (21.
161 L. 34. §. 2. L. 39. §. 5.
L. 46. pr. L. 49. eod. L. 25. C. 2.) L. 69. §. 5. h. t. (21. 2.).
h. t. (8. 45.).
se) L. 13. §. 14. L. 42. de act.