Besondr. Theil. B) Privatrecht.
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possessorium (§. 303.). hinzukommen (KJ.
Ob übrigens
der Vertrag ausdrücklich, oder stillschweigend geschlossen ¬
sey, ist natürlich ohne Einfluss. Merkwürdig aber
ist es, dass nach den Gesetzen eine Servitut geradezu
als stillschweigend constituirt angenommen wird, wenn
ein Eigenthümer mehrere Sachen hatte, die eine zum
Vortheil der andern benutzte, und nun die eine Sache
veräufsert. Ist in diesem Fall die bisher stattgehabte
Benutzung zur Erhaltung der veräulserten Sache wesentlich ¬
erfoderlich, so kann der Erwerber derselben die
Benutzung als Dienstbarkeit fortsetzen [7. Ausserdem
kann eine Dienstbarkeit 2) einseitig erworben werden
A) durch ein richterliches Erkenntniss, welches gewöhnlich ¬
nur in iudiciis divisoriis stattfindet [m). Eine sehr
singulaire Vorschrift des Römischen Rechts [u) hat indess ¬
die neueren Juristen veranlalst, dem Richter stets
die Befugniss zu ertheilen, auf Bitten des einen Eigenthümers -
die Sache des andern mit einer Dienstbarkeit
zu beschweren, wenn dem ersten ohne diels seine eigne
Sache unnütz wird JoJ. Ferner gehört dahin B) die
Verjährung, und C) eine letzte Willensordnung. Von
beiden ist aber erst unten zu handeln. Endlich kann
D) eine Servitut durch Gesetze aufgelegt werden (servitus ¬
legalis). Dahin gehören denn alle, oben erwähnten -
gesetzlichen Beschränkungen des Eigenthums
(§. 579. fgg.) zum Vortheil eines Andern sl. Der Niessbrauch -
wird insbesondre noch nach gesetzlicher Vorschrift ¬
erworben 1) vom Vater an den Adventitien der
Kinder (q), und einer Viril-Portion dessen, was emancipirte -
Söhne von ihrer Mutter erben srl; 2) zum Vortheil ¬
der Kinder erster Ehe von dem Ehegatten, welcher
[X1 S. eben §. 308. Noodt
sol Voet L. 8. T. 3. §. 4.
de usufr. L. 2. c. 2. A. F. RiWestphal -
§. 871. I. F. Rivinus -
de retentione ususfruvinus -
de servitute necessaria,
ctus eiusque effectu. Lips. 1730. Lips. 1734. Pufendorf T. 1.
1 L. 30. de usufr. (7.1.) L. Obs. 240. Glück Commentar
10. L. 36. de S. P. U. (8. 2.) L. 7.
9. B. §. 628. Noch weiter geht
pr. L. 11. commun. praed. (8. 4.)
Leyser Spec. 109. m. 9.
L. 40. §. 1. de leg. I. (30.) L. 1.
Ipl S. C. Iiarprecht de serde -
servitute legata (33. 3.).
vitute legali. Kil. 1725.
Mevius P. 3. Dec. 34. Hert
Iql S. oben §. 362.
de servitute facto constituta.
LrJ Nov. 118. c. 1. vergl. mit
(op. V. 1. T. 3.).
Im) L. 22. §. 3. fam. herc. (10.2.).
L.1. L. 5. C. de bou. matern.
sa) L. 12. pr. de religios.
(6.60.). Glück Intestaterbfolge.
(11. 7.).
§. 95.