Volltext : System des Pandekten-Rechts (2)

des  zweyten  Bandes.
XI
Zweyte  Unterabtheilung.
Ueber  pacta.
Erster  Titel.
Ueber  bestätigte  pacta.  Hier  nur  noch
A)  über  die  Schenkung.
§.  900  —
910.
B)  Receptum.  §.  911—915.
Zweyter  Titel.
Ueber  unbestätigte  pacta.  Hier  nur
noch
über  pacta  de  contrahendo.  §.  914.
II)  über  Spielverträge.  §.  915.  916.
III)  über  Wetten.  §.  917.
IV)  Verträge  zur  Abwendung  eines  Rechtsstreits ¬
  :  pacta  remissoria,  transactio
compromissum,  iuramentum  delatum.
§.  918-933.
Zweytes  Capitel.
Ueber  Nebenverträge.
I)  Novation.
Expromission,  Delegation.
§.  954—937.
II)  Constitutum  debiti  proprii.  §.  938.
III)  Intercessionen.
1)  Deren  Begriff  und  Arten.  §.  939.  940.
2)  Allgemeine  Regeln  über  alle  Arten.
§.  941.
A)  Accessorische  Natur.  §.  942.
B)  Regress.  Benefic.  cedendar.  actionum. ¬
  §.  943.
C)  SCt.  Velleianum.  §.  944-949.
Besondere  Regeln  über  subsidiarische
Intercessionen.  Beneficium  ordinis.  §.
950.
Ueber  einzelne  Arten.
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A)  Bürgschaft.  d.  951-953.
B)  Constitutum  debiti  alieni.  §.  954.
IV)  Pactum  reservati  dominii,  et  reservatae
hypothecae.  §.  955.
            
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