Inhaltsverzeichnis : Selecta iuris publici novissima (Reg. 19/24 (1752))

Register.
Li.  Ma.
97
Descendentes  masculos  sich  erstrecken
solte.  ibid.
diese  sind  unlängst  erloschen,  und  des  Lichtensteinischen -
  Haußes  Prärogativen,  und
Gerechtsame  auf  Herrn  Joseph  Wenzel|
Fürsten,  und  Regierer  des  Haußes  zu  Lich=  |  |
tenstein,  folglich  auf  die  Hartmannische
Linie  gekommen.  419.
dahero  wegen  Fortführung  des  Fürstlich¬Lichtensteinischen -
  Sitz,  und  Stimme  einiger -
  Anstand,  und  Zweifel  in  Comitiis  erreget -
  werden  wollen.  420.
M.
Magistratus.  An  ei  liceat  resistere?  Tom.  10.
pag.  166.
Marggrafen  haben  ehedem  in  denen  ihnen
untergebenen  Ländern  keine  andere  Rechte
auszuüben  gehabt,  als  welche  ihnen  von
Königen,  oder  Römischen  Kaysern  eingeraumet -
  worden.  T.  19.  p.  320.
und  konnten  dannenhero  diejenige  Provintzen, -
  welchen  sie  im  Nahmen  derer  Kayser -
  vorstunden,  nicht  erblich  auf  ihre  Nachkommenbringen. -
  ibid.
Mayntz.  Chur,  von  denen  Chur=Mayntzischen -
  Gerechtsamen  auf  das  so  ge¬Register -
  4.  Theil.
nannte
Max-Planck-Institut  für
DF
europäische  Rechtsgeschichte
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer