Anton Matthäi.
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7) Recitationes solemnes ad tit. C. de pign. et
hypoth. Sein Sohn hat sie aus des Verfassers
Handschrift in die Analecta veteris aeui Th. II.
Art. 6. S. 567—600. der ersten Ausgabe mit
eingerückt.
Recitationes ad tit. C. in quib. causs. pign. vel
hypoth. et sequentes 20. singulasque eorum leges, -
vsque ad tit. C. de except Auch diese haben, -
als vorher noch nicht gedruckte Blatter, eben
allda Th. IV. Art. 4. S. 558-605. ihren Platz
erhalten.
Die zu Halle 1720. in Fol. herausgegebene Bibloth.
Vffenbachiana Msta macht unter den juristischen Handschriften -
S. 488. noch folgendes Werk bekannt:
Ant. Matthaei Jcti, Prof. Vltrai. illustriores iuris
controuersi quaestiones ad tit. Digestorum, cum
docta earundem resolutione. Auctoris autographum -
in 4.
Es wird alsdenn der ganze Jnhalt, bis zum zweeten
Titel des Buchs 49, genau erzählet. Gleich darauf
stehet ein anderes Exemplar, welches von einer fremden
Hand abgeschrieben, von dem Verfasser aber verbessert,
und an einigen Orten vermehret worden ist. Nur wäre
zu wünschen, daß man angemerkt hätte, ob diese Arbeit
aus seiner, oder des Sohnes, Feder geflossen sey. Doch
bin ich geneigter, das erste zu glauben. Wem indessen
daran gelegen ist, der kann vielleicht zu Hamburg genauere -
Umstände davon erfahren, als wohin die Uffenbachischen -
Manuscripte gekommen sind, um in der
schönen öffentlichen Stadtbibliothek aufgehoben zu
bleiben.
Burmanni Traiectum eruditum, p. 215.
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XXVI. Ane -
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin