Metadaten : Thibaut, Anton Friedrich Justus: Civilistische Abhandlungen

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Ueber  Bedingungen.
Alles  genau  erwogen  scheint  mir  die  Meynung  der
Partey,  welche  gleich  nach  Eintritt  der  Bedingung  dem
Rückerwerber  eine  Vindication  gestattet,  ganz  überwiegende
Gründe  zu  haben.  In  Ansehung  der  addictio  in  diem
leidet  dieß  den  wenigsten  Zweifel,  sofern  man  auf  die  Gesetze ¬
  sieht,  welche  namentlich
von  ihr  reden.  Denn  die
vorhin  angezogene  L.  3.  quib.  mod  pign  vel  hyp.
1.
solv.  (20.6.)  ist  deutlich  für
Vindication,  und  eben  so
Thna.  m;
die,  ganz  gleichlautende  L.
4.  §.  3.  de  in  diem  addict.
(18.  2.)  Auch  entscheidet  dafür  (wenn  man  nicht  mit  der
zweyten  Partey  eine  erfolgte  Rückgabe  fingirt)  folgendes
Fragment:
L.  41.  pr.  de  R.  V.  (6.  1.)  Ulpianus  lib.  17.
ad  edictum:
Si  quis  hac  lege  emerit,  ut  si  alius  meliorem
conditionem  attulerit,  rêcedatur  ab  emtione,
post  allatam  conditionem  iam  non  potest  in
rem  actione  uti.  Sed  si  cui  in  diem  addictus
sit  fundus,  antequam  adiectio  sit  facta,  uti  in
rem  actione  potest;  postea  non  poterit.
Die  eigne  Jedee,  welche  hier  Faber  22)  hat,  nämlich
daß  nach  der  addictio  zwar  der  Käufer  keine  vindicatio
mehr  habe,  daß  sie  aber  deswegen  dem  Verkäufer  noch
22)  Rational.  ad  L.  41.  de  R.  V.
            
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