Objekt : Stollberg, T.: Preußens gerichtliches Verfahren bei der Instruction der Processe

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Einleitung.
Ueber  das  Verhältniß  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  zu
der  neueren  Gesetzgebung  überhaupt,  und  über  den  Einfluß
des  Instruirens  auf  das  materielle  Recht
Allgemeiner  Theil.
Was  bedeutet  Instruiren?  §.  1..
14
Form  der  Protokolle.  §.  2.
24
Form  der  Verfügungen.  §.  3
31
Besonderer  Theil.
Erster  Abschnitt.
Ordentlicher  Proceß.
I.  Erste  Jnstanz:
1.  Klage
a.  wenn  dieselbe  zu  Protokoll  gegeben  wird.  §.  4..
36
b.  wenn
sie  schriftlich  einkommt.  §.  5..
47
a
2.  Verfügung  auf  die  Klage.  §.  6.
50
3.  Klagebeantwortung:
a.  wenn  dieselbe  zu  Protokoll  gegeben  wird.  §.  7..
51
b.  wenn  sie  schriftlich  einkommt.  §.  8...
58
Verfügung  auf  die  Klagebeantwortung.  §.  9.
59
a
Replik,  Duplik  rc.  §.  10.
60
6.  Status  causae  et  controversiae.  §.  11...
63
7.
7.  Verfügung  auf  den  status.  §.  12.
8.  Beweisaufnahme:
a.  Im  Allgemeinen.  §.  13.
.
74
Insbesondere:
Zugeständniß  und  Anerkenntniß.  §.  14.
75
.
Urkundenbeweis  §.  15.
80
Zeugen=  und  Sachverständigenbeweis.  §.  16.
88
Beweis  durch  den  Eid.  §.  17.
96
Beweis  durch  den  Augenschein.  §.  18.
104
6.  Beweis  zum  ewigen  Gedächtniß.  §.  19..
..
105
7.  Von  widersprechenden  Beweismitteln.  §.  20...
107
9.  Verfügung  auf  die  Beweisaufnahme.  §.  21.
108
10.  Kontumacialinstruction.  §.  22.
109
11.  Vergleichsvorschläge.  §.  23.
118
12.  Schlußtermin.  §.  24.
120
            
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