Volltext : Lehrbuch des französischen Civilrechtes in steter Vergleichung mit dem römischen Civilrecht (100)

Buch  l.  Allgem.  Theil,  §.  5.
C)  Der  Code  de  procédure,  d.  h.  Civilproceß,  im
Jahre  1806  stückweise  decretirt  und  mit  dem  1.  Januar  1807
in  Rechtskraft  getreten  3
D)  Der  Code  de  commerce,  nach  und  nach  decretirt
im  Jahre  1807,  und  am  1.  Januar  1808  als  Gesetz  eingeführt. ¬

E)  Der  Code  d'instruction  criminelle  und
F)  Der  Code  pénal.  Jener  ward  stückweise  im  Jahre
1809  und  dieser  ebenso  im  Jahre  1810  decretirt;  beide  traten
am  1.  Januar  1811  in  Rechtskraft  *).
Uebrigens  pflegt  man  die  vorhin  unter  B-F  genannten ¬
  Gesetzbucher  die  cinq  Codes  zu  nennen.
§.  5.
Es  ist  höchst  wichtig,  um  den  Geist  des  Code  Napoleon ¬
  kennen  zu  lernen,  daß  man  von  der  Verfahrungsart  bei
der  Redaction  desselben  genau  unterrichtet  ist.  Gleich  mit
Eintritt  Napoleons  in  die  Regierung  machte  man  Entwürfe ¬
  für  ein  bürgerliches  Gesetzbuch,  welche  schnell  mißlangen. ¬
  Hierauf  ernannten  die  Consuln  am  18.  Juli  1800  zur
Abfassung  eines  Projectes  vier  bedeutende  Männer  zu  Commissaren, ¬
  nämlich  Tronchet  *)  als  Präsidenten,  Portalis
(den  Vater),  dann  Bigot-Préameneu  und  Maleville
als  Secretär.
3)  Im  Code  civil  finden  sich  schon  einige  Bruchstücke  über  den
Proceß,  in  Betreff  der  Beweisführung  und  Execution,  Art.  13171369, -
  2059  —  2070,  2204  —  2218.  Zachariä  III.  S.  434  —  462.
IV.  S.  397  —  480.
4)  Ueber  die  Geschichte  dieser  Gesetzbücher  s.  Locré,  Législation ¬
  de  la  France,  Tom.  l.  p.  122—212.
1)  Der  Kaiser  nannte  ihn  öffentlich  den  ersten  Rechtsgelehrten
Frankreichs.
            
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