92 XIItes Hauptst. IIter Tit. §. 118. 119. 120.
damit selbige vor dem Termine geprüfet und
dem Kläger, noch vor dem Termine, jedoch
vorerst bloß zur Nachricht, communicirt werden =
könne. Eine jede Ladung enthält ein
stillschweigendes sicheres Geleit. Noch mehr
also eine subsidiarische. Wenn der Vorgeladene =
auf eine fehlerhafte Ladung sich stellet, so
begiebt er sich dadurch der Einrede der mangelhaften =
Vorladung, wofern er nicht sich
dahin verwahrt, daß er anzeigt, nur dem
Gerichte zu Ehren und mit Vorbehalt seiner
Einreden erscheinen zu wollen e).
§. 119.
)
Von der Auflage an den Kläger.
.5.
Hat der Kläger künftig noch etwas
zu
besorgen, welches die Ordnung des Processes
erfordert, ohne daß es die Beantwortung der
Klage aufhalten konnte, so wird selbiges nach
der Auflage des vorigen F. vorgeschrieben, auch
werden die Strafen und Verweise angehangen,
welche Kläger verdienet hat.
§. 120.
Vom Rescripts= oder JnformativProcesse. =
Ist der Beklagte ein GutsGe =
=
richtsherr, und wird er als solcher
wegen Ueber ¬
=
BERGER El. disc. for. tit. 4. Obs. 6. n. 4. p.
90. und Suppl. P. 1. tit. 4. §. 4. p. 15. LEr-SER
Sp. 32. m. 6.