Metadaten : Thöl, Heinrich: Zur Geschichte des Entwurfes eines Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches

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daß  sie,  statt  einen  Abschluß  auf  den  Grundlagen  des  Entwurfs ¬
  herbeizuführen,  abermalige  Verhandlungen  von  unabsehbarer ¬
  Dauer  und  Tragweite  hervorrufen.  Dieselben  würden, ¬
  wenn  es  dabei  überhaupt  gelingt,  den  Boden  der  Einigung ¬
  festzuhalten,  im  günstigen  Falle  eine  andere  Arbeit
liefern,  durch  welche  wiederum  neue  Lesungen  und  neue  Verhandlungen ¬
  veranlaßt  würden,  wie  denn  auch  solche  von
einzelnen  Regierungen  schon  vorläufig  in  Aussicht  gestellt  sind.
Es  wird  hierdurch  das  Zustandekommen  des  Werks  überhaupt ¬
  in  Frage  gestellt  oder  jedenfalls  in  eine  unabsehbare
Weite  gerückt.
In  der  begründeten  Ueberzeugung,  daß  es  den  allseitigen
Intentionen  entspricht,  ein  solches  Ergebniß  zu  vermeiden
und  von  der  Absicht  geleitet,  den  Wünschen  sämmtlicher  Regierungen, ¬
  sowie  den  Bedürfnissen  und  berechtigten  Erwartungen ¬
  des  Handelsstandes  entgegen  zu  kommen,  haben  wir
uns  im  Einvernehmen  und  gemeinsam  mit  der  k.  k.  österreichischen ¬
  und  k.  bayerischen  Regierung"  entschlossen,  an
dem  vorliegenden  Entwurf  der  Konferenz  möglichst  festzuhalten ¬
  und  bei  der  weiteren  Behandlung  der  Sache  auf  dem
eine  Gewähr  für  das  Zustandekommen  des  Werks  darbietenden ¬
  und  dem  bestehenden  Einverständniß  entsprechenden
Wege  zu  beharren.  Dieser  Weg  bedingt  einmal,  daß  in
eingreifende  Veränderungen  der  Prinzipien  und  des  organischen ¬
  Zusammenhanges  des  Entwurfs  nicht  eingegangen
werde,  und  daß  Ansichten  und  Vorschläge,  welche  bereits  in
*  In  dem  österreichischen  Circulare  heißt  es:  gemeinsam
mit  der  k.  preußischen  und  k.  bayerischen  Regierung,  in  dem
bayerischen  Circulare:  gemeinsam  mit  der  K.  K.  österreichischen
und  der  königlich  preußischen  Regierung.
            
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