Metadaten : Wirth, Franz: ¬Die Reform der Patent-Gesetzgebung in der Neuzeit

Nordamerika.
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schliessen,  und  es  ist  dies  vielleicht  mit  ein  Grund  dafür,  dass
man  das  Gesetz  nicht  schon  gründlicher  geändert  hat.  In  neuester
Zeit  ist  es  namentlich  die  Abhängigkeit  amerikanischer  Patente
von  früher  genommenen  ausländischen  gewesen,  welche  scharfe
Ang
iffe  erfahren.  Bezüglich  der  österreichischen  Patente  war
sogar  die  Regierung  genöthigt  gewesen,  einzuschreiten,  um  Verluste -
  der  Erfinder  zu  verhüten.  In  den  Vereinigten  Staaten  wird
das  Gesetz  zu  wörtlich  ausgelegt  und  nicht  wie  in  Frankreich
und  Deutschland  der  Tag  der  Anmeldung  als  Datum  der  Priorität
angenommen,  sondern  erst  der  Tag  der  Ertheilung.  So  hat  im
vorigen  Jahre  Richter  Dixon  u.  A.  entschieden,  während  das
Patent-Amt  früher  gegentheiliger  Ansicht  war.  Amerikanische
Patent-Entscheide  dauern  aber  oft  sehr  lang.  Wenn  nun  Jemand
in  Washington  zuerst  um  das  Patent  nachsucht  und  dann  in  andern
Ländern,  aber  hier  das  Patent  ausgefertigt  erhält  bevor  das
amerikanische  ertheilt  worden,  so  hängt  das  amerikanische  von
dem  kürzesten  ausländischen  ab  und  dauert  statt  17  Jahren  nur
6,  8,  10  ...  .  Jahre.  Der  Amerikaner  Burke  sagt  in  seinem
Quarterly-Circular,  dass  dieses  Verfahren  a  vast  amount  of  uncertainity, -
  confusion  and  annoyance  erzeuge.  Der  Patent-Ausschuss
hat  deshalb  den  oben  erwähnten  Antrag  selbst  unterstützt.  Senator
Platt  und  Valentine  schlugen  vor,  17  Jahre  zu  gewähren,  aber
die  bereits  verflossenen  Jahre  des  ersten  ausländischen  Patentes
abzuziehen.  Wegen  der  besonderen  Bestimmungen  mancher  aus
ländischen  Gesetze  ist  es  überhaupt  oft  sehr  schwer,  Patente
unter  denselben  zu  erhalten,  wenn  man  das  amerikanische  auch
haben  muss.  Die  Abschaffung  der  fraglichen  Bestimmung  liegt  daher
nicht  blos  im  Interesse  der  Erfinder,  sondern  auch  der  Industrie.
Jedenfalls  sollte  unsere  Diplomatie  auch  darauf  hinwirken.  Burke
schlägt  vor,  bis  das  Gesetz  total  reformirt  wird,  dem  Patent-Amt
Vollmacht  zu  geben,  Patente,  die  in  Folge  eines  ausländischen
verfallen  sind,  zu  erneuern  bezw.  zu  verlängern.  In  Deutschland
hat  man  eine  solche  Bestimmung  überhaupt  nie  gekannt  und  ohne
jeden  Nachtheil  für  die  Industrie.
Bezüglich  der  Taxe  dürfte  es  sich  empfehlen,  statt  der  beiden
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