Volltext : Sydow, Rudolf von: Darstellung des Erbrechts nach den Grundsätzen des Sachsenspiegels mit Rücksicht auf die verwandten Quellen

Erwerb  der  Erbschaft.
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der  oder  Wiesen  gehen  ließ  1166),  auch  ein  Anspruch  auf
eine  Buße  statt  findet,  scheint  sowohl  füͤr  als  gegen  die
Erben  geltend  gemacht  werden  zu  koͤnnen;  doch  fehlt  uns
darüber  eine  ausdrückliche  Disposition.
1166)  Siehe  z.  B.  Ssp.  2,  46  §.  4  (Q.  88);  2,  47  §.  1—4
(Q.  88);  3,48  (fehlt  im  Q.).  Schwsp.  c.  224.  227.  p.  274.  277.
—
Gedruckt  bei  Johann  Friedrich  Starcke.
            
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