Inhaltsverzeichnis : Strauss, Ludwig: ¬Die Reform des deutschen Handelsrechtes und ihre Bedeutung für Österreich

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eines  Geschäftes  führt  nach  neuem  Rechte  zu  anderen  Consequenzen ¬
  wie  nach  altem.  Ist  die  Leistung  auf  beiden  Seiten
theilbar,  so  bewirkte  nach  früherem  Rechte  der  partielle
Verzug  für  den  Gegner  nur  das  Recht  in  Rücksicht  auf  diesen
Theil  vom  Vertrage  zurückzutreten.  Nach  neuem  Rechte  soll
dem  Gegencontrahenten  die  Befugnis  zustehen,  wenn  die  theilweise ¬
  Erfüllung  des  Vertrages  für  ihn  kein  Interesse  hat,
vom  ganzen  Vertrage  zurückzutreten  oder  bezüglich  des
ganzen  nicht  erfüllten  Theiles  Schadenersatz  wegen  Nicht
erfüllung  im  Falle  des  Verzuges  seines  Gegners  zu  verlangen. -

Eine  radicale  Veränderung  weisen  die  Bestimmungen
über  die  Dispositionsstellung  auf.  Die  Pflicht  zur  sofortigen ¬
  Untersuchung  und  zur  Mangelanzeige  ist  sub
jectiv  eingeschränkt  auf  den  Fall  von  Käufen  unter  Kauf
leuten,  wenn  das  Geschäft  für  beide  Theile  ein  Handelsgeschäft -
  ist.  Ein  Nichtkaufmann,  ja  selbst  ein  Kaufmann,
welcher  als  Privatmann  kauft,  hat  nicht  die  Pflicht  zur  for
mellen  Dispositionsstellung,  mag  auch  der  Verkäufer  ein
Kaufmann  sein.  Sachlich  ist  die  Pflicht  zur  Untersuchung
und  Mangelanzeige  über  das  gegenwärtige  Geltungsgebiet
hinaus  ausgedehnt;  sie  besteht  nicht  nur  bei  Qualitäts-,  sondern ¬
  auch  bei  Quantitätsmängeln,  ja  auch  dann,  wenn  eine
andere  als  die  bedungene  Ware  geliefert  wird.  Die  Differenzen
zwischen  der  gelieferten  und  der  bedungenen  Ware  darf
nur  nicht  so  groß  sein,  dass  der  Verkäufer  die  Genehmigung
des  Käufers  als  ausgeschlossen  betrachten  musste.  Die  feinen
Nuancen  und  Differenzen,  welche  nach  dem  gegenwärtigen
Rechtszustande  so  leicht  zum  Nachtheile  des  Verkäufers  aus
arten  konnten,  sind  beseitigt.  Auch  für  Platzgeschäfte
gelten  von  nun  an  die  Vorschriften  über  die  Dispositionsstellung. ¬
  Das  Recht  auf  die  sofortige  Untersuchung  und
Mängelanzeige  hat  der  Verkäufer  nicht  nur  im  Falle  des
Betruges  verwirkt,  sondern  schon  bei  arglistiger  Verschweigung -
  der  Mängel.  Die  Pflicht  zur  provisorischen
Aufbewahrung  der  übersendeten  Sachen  und  das  Recht,
die  dem  Verderben  ausgesetzte  Sache  bei  Gefahr  im  Verzuge ¬
  verkaufen  zu  lassen,  steht  dem  Käufer  nur  dann  zu,
wenn  das  Rechtsgeschäft  auf  beiden  Seiten  ein
Strauß,  Die  Reform  des  deutschen  Handelsrechtes  und  ihre  Bedeutung  für  Oesterreich.  6
            
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