Volltext : Practische Beiträge zur Kenntniß des osnabrückischen Eigenthumsrechtes (Beitr. 17/20)

Anlage.

—  IV  —
Domcapitularisches  sede  vacante  abgegebenes ¬
  Attestat:  daß  die  Eigenbehörigen  von
den  durch  Windsturm  umgeworfenen  Bäumen ¬
  das  Zweigholz  prätendiren  können,  auch
zum  Kaufe  des  Stammes  die  Nächsten  sind
Attestat  der  Stifsstände:  daß  die  in  der
7.
E.  O.  in  Betreff  der  Stätten  und  insbesondere ¬
  des  Holzfällens  enthaltenen  Bestimmungen ¬
  auch  auf  die  mit  freien  Personen
besetzten  gutsherrn-pflichtigen  Höfe  Anwendung ¬
  finden
Attestate  der  Beamte  zu  Iburg  und  des  domcapitularischen ¬
  Oeconomi  in  Betreff  des
Holzfällens  auf  Hausgenossen=Höfen
eheDie =
  unter  Eigenbehörigen  bestehenden
9.
lichen  Güterverhältnisse  erleiden  durch  den
Austritt  aus  der  Eigenbehörigkeit  keine  Veränderung ¬

Von  der  Verwandlung  des  Dienstgeldes  in
10.
..
Naturaldienst
11.
Vom  Beweise  der  Dienstpflicht,  insbesondere
durch  gutsherrliche  Register  und  Lagerbücher
Canzleierkenntniß  in  S.  Schürmann  gegen
Sander
.  .

Seite
138
139
140
141
145
156
161
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer