Inhaltsverzeichnis : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 8 = H. 15/16 (1828))

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te,  zufolge  des  zu  den  Akten  gekommenen  Spruchs  des
Oberrichters  Tilghmann,  geschützt  worden  war.  Eine
Untersuchung  wegen  der  Vorfälle  auf  der  Fahrt  hatte
aber  in  Philadelphia  nicht  statt  gefunden,  wiewohl  schon
damals  manche  Anschuldigung  wegen  nicht  gehaltenen
Contrakts,  und  wegen  verübter  Grausamkeiten  ruchbar
geworden  war.  Dahingegen  wurden  durch  gedachten  Minister=Residenten -
  herbeigeschafft:
eine  von  ihm  selbst  sub  dato  Georgetown  bei  Washington -
  den  24.  December  1817  niedergeschriebene
Aussage  der  Gärtner  Pf.  und  Gr.,
b)  eine  sub  dato  Philadelphia  den  23.  December
1817  niedergeschriebene  Notiz  eines  Kaufmanns  K.,
eine  sub  dato  Philadelphia  den  4.  Februar  1818,
von  einem  Adam  K.  aus  B.,  schriftlich  abgegebene
und  von  demselben  am  6ten  desselben  Monats  vor
dem  Friedensrichter  der  Grafschaft  Philadelphia,  als
wahr  anerkannte  Erklärung  |  |
in  welchen  Schriften  diese  Personen,  und  zwar  der  Pf.
Gr.,  und  Adam  K.,  als  Mitreisende,  aus  eigener  Wissenschaft, -
  der  K.  aber  nur  aus  den  Bekundungen  Anderer, -
  dem  Kapitain  S.  eine  Menge  eigennütziger  und  zum
Theil  sogar  verbrecherischer  Handlungen  anschuldigten,
Es  lassen  sich  dieselben  unter  diejenigen  oben  in  dem  Urtheilspruch -
  aufgenommenen  Kathegorien  bringen,  daß
der  rc.  S.
das  Schiff  aus  gewinnsüchtiger  Absicht,  zum  Nachtheil -
  der  Passagiere  mit  Menschen  überladen,
die  V.
proviantirung  des  Schiffs  schlecht  und  unzureichend -
  bewirkt,
die  Fahrt  absichtlich  und  aus  Gewinnsucht  in  die
Länge  gezogen  .
Volage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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