Inhaltsverzeichnis : Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 8 (1843))

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Theil wird ihm opponiren: „Du hast den Vertrag ge-
wollt, bin ich auch durch dich in wesentlichem Irrthum
dabei versetzt, io berechtigt daS dock) dich nicht, die Un-
gültigkeit des Geschäftes herbeizuführen." Auch ist
beim Form-Mangel die Verschuldung nie eine einseitige.

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