Volltext : Handbuch des deutschen Privatrechts (2)

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§  87.  Geschichte  des  Beispruchsrechts.
auch  in  den  Partikularrechten  wiedergegebenen  Beschränkungen?).
Wir  handeln  zunächst  von  der  Beschränkung,  welche  auf  dem  Familienverbande ¬
  beruht,  von  dem  sog.  Beispruchsrecht  der  nächsten
Erben?
I.  In  ältester  Zeit  war  sicherlich  der  Verkehr  mit  Immobilien
nur  jehr  gering.  Als  sich  aber  die  Veräußerungen  mehrten,  insbesondere ¬
  zahlreiche  Schenkungen  an  die  Kirche  erfolgten,  und  da2) ¬
  Vgl.  z.  B.  Schmidt  Vorlesungen  §  51.
3)  Literatur  über  die  Geschichte  des  Beispruchsrechts  der  Erben:
Eichhorn  deutsche  Rechtsgesch.  I.  §  57  (S.  327—339).  —  v.  Sydow
Darstellung  des  Erbrechts  nach  den  Grundsätzen  des  Sachsenspiegels  1828.
S.  179  fl.  —  Beseler  Erbverträge  I.  1835  S.  48—68  (nur  über  die  Volksrechte). ¬
  —  Pauli  Darstellung  des  Rechts  der  Erbgüter  nach  älterem  Lüb.
Rechte  (1.  Theil  seiner  Abhandlungen  aus  dem  Lübischen  Rechte)  1837.
Gerber  meditationes  ad  locum  Speculi  juris  Saxonici  I.  52.  Erlang.  1847.
49.  —  Sandhaas  germanistische  Abhandlungen  1852.  S.  163—206  (nur
Siegel  das  deutsche  Erbrecht  nach  den  Rechtsquellen  des
Volksrechte).
Walter
Mittelalters  1853.  S.  87  ff.,  111  ff.,  117  ff.  (späteres  Mittelalter).  —
Zimmerle  das
deutsche  Rechtsgeschichte.  2.  Ausg.  1857.  II.  §  469—476.
deutsche  Stammgutsystem  nach  seinem  Ursprunge  und  seinem  Verlaufe.  Tub.
1857.  —  Thudichum  die  Gau=  und  Markenverfassung.  1860.  S.  192  fl.
Lewis  de  origine  facultatis  heredibus  in  jure  Germanico  concessae  prohibendi ¬
  alienationes  rerum  immobilium.  Berol.  1862;  die  Succession  des
Erben  in  die  Obligationen  des  Erblassers  nach  deutschem  Recht.  1864.  S.  7  fl.
(dazu  die  Kritik  von  A.  Pernice  in  d.  krit.  Viertelj.=Schrift  IX.  S.  70  fl.).
Hasenöhrl  österr.  Landesrecht  im  13.  und  14.  Jahrh.  1867.  S.  135—144.
Schröder  zur  Geschichte  des  Warterechts  der  Erben,  1870,  in  d.  Zeitschr.
f.  Rechtsgesch.  IX.  S.  410—421.  —  Heusler  Gewere  1872,  S.  43  ff.  (über
Volksrechte).  —  v.  Brünneck  die  Reluitionsklagen  aus  Veräußerungs=Beschränkungen ¬
  um  Grundstücke  und  Mobilien  nach  den  Isländischen  Rechtsquellen  und
dem  älteren  und  neueren  Norwegischen  Gulathingsgesetz.  Königsb.  1873.
v.  Amira  Erbenfolge  und  Verwandtschaftsgliederung  nach  den  alt=niederdeutschen
Rechten.  München  1874.  S.  105  ff.  (über  angelsächs.  Recht)  vgl.  auch  S.  212.
E.  Löning  Geschichte  des  deutschen  Kirchenrechts.  II.  1878.  S.  681—686.
Fipper  das  Beispruchsrecht  nach  altsächsischem  Recht.  Breslau  1879  (in  Gierkes
Untersuchungen  zur  D.  Staats=  u.  Rechtsgesch.  Heft  3).  —  Schilling  die  lehnund ¬
  erbrechtlichen  Satzungen  des  Waldemar=Erich'schen  Rechts.  Mitau  (1879
S.  194  ff.,  255  ff.,  344  ff.  —  Bewer  Sala,  Traditio,  Vestitura.  Rost.  1880.
S.  18  ff.
Zahlreiche
Ueber  die  Literärgeschichte  referirt  Zimmerle  S.  91  ff.  —
Quellenstellen  auch  bei  Hüllmann  Geschichte  der  Stände.  1830.  S.  220—223,
v.  Fürth  Ministerialen.  1836.  S.  372—375,  Zimmerle  S.  124  ff.,  Kraut  §  70.
            
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