Metadaten : Schiebe, August: ¬Die Lehre der Wechselbriefe

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Eigene  Wechsel.
nennt  man  eigentrassirte  Wechsel  (billets  à
domicile),  im  Gegensaze  der  fremdtrassirten  Wechsel, ¬
  worunter  man  die  Tratten  versteht.  (Die  Formulare =
  Nro.  29  und  30  sind  solche  domicilirte  eigene
Wechsel).
Es  giebt  Schriftsteller,  welche  die  eigentrassirten  Wechsel  ganz
den  Tratten  gleichstellen,  und  es  ist  daruͤber  schon  viel  gestritten
worden.
Allerdings  wird  zwar  der  Wechselcontrakt  zwischen  zwei  Personen =
  geschlossen,  nemlich  zwischen  dem  Aussteller  und  dem
Nehmer  des  Wechsels.  Allein  bei  der  Tratte  giebt  der  Aussteller
einer  dritten  Person  den  Auftrag  ihn  zu  erfullen,  und  nimmt
diese  dritte  Person  den  Auftrag  an,  so  hat  der  Nehmer  zwei
Personen,  an  die  er  sich,  im  Fall  der  Contrakt  nicht  erfüllt
wird,  halten  kann:  erstens,  den  Aussteller  als  Hauptcontrahenten
und  zweitens,  den  Bezogenen  als  Nebencontrahenten,  wenn
dieser  dem  Wechselcontrakt  beigetreten  ist;  ist  er  nicht  beigetreten, ¬
  so  kann  der  Nehmer  gleich  vom  Aussteller  sein  Geld
zurükfordern.
Der  eigentrassirte  Wechsel  hingegen  ist  zwar  auch  auf  einem
dritten  Plaze  zahlbar,  aber  nicht  von  einer  dritten  Person,  sondern =
  nur  im  Domicil  einer  gewissen  Person,  vom  Aussteller
selbst  zahlbar:  daher  auch  der  Wechsel  nicht  annahmefähig  ist.
Bei  dieser  Art  Wechsel  kann  daher  eben  so  gut  Wucher  zum
Grunde  liegen,  wie  bei  eigenen  Wechseln,  die  an  dem  Orte  der
Ausstellung  zahlbar  sind;  und  man  hat  schon  Beispiele  genug
gehabt,  daß  dergleichen  Wechsel  in  den  Wind  gezogen  waren
und  der  Nehmer  zum  voraus  wußte,  daß  sie  im  angegebenen
Domicil  nicht  bezahlt  würden,  aber  sie  so  stellen  ließ,  um  gegen
den  Aussteller,  nach  Wechselrecht,  besser  klägen  zu  können.
Der  verstorbene  Professor  Büsch  in  Hamburg,  so  wie  Pardessus, -
  Professor  an  der  Rechtsschule  in  Paris,  haben  mit  der
ihnen  eigenen  Gründlichkeit  und  Scharfsinn  die  Meinungen  der
            
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