Full text: Revision der Lehre von der Theilbarkeit und Untheilbarkeit auf dem Rechtsgebiete

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Wenn endlich das Requisit der Personenidentität als 
ein für die consumirende Wirkung der lit. cont. nicht wesentliches, 
der eadem res gegenüber nicht selbständiges Moment erklärt 
und auf Fälle hingewiesen wird, in denen ungeachtet des Man 
gels dieses Momentes Consumtion eintrete (§ 18), so vermögen 
wenigstens die angeführten Fälle jene Behauptung nicht zu er 
härten; denn im Falle der Vererbung einer Obligation kann 
nach dem Prinzip der Universalsuccession von einer Personenver 
schiedenheit keine Rede sein (vgl. l. 22 D. de usuc. 41, 3, nov. 
48 praef.); bei der accessorischen Obligation aber, wenn 
sie wirklich keine Correalität begründete, in welchem Falle auch 
die Identität der res bezweifelt werden könnte, — würde die 
Unschädlichkeit des Mangels jenes Momentes der Erklärung 
sicher keine geringeren Schwierigkeiten bereiten als bei der Cor 
realobligation. Besteht aber dieser Mangel auch wirklich? In 
welchem Sinne in all' diesen Verhältnissen von einer unitas per 
sonae gesprochen werden kann, darüber s. oben S. 132.
	        
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