Full text: Revision der Lehre von der Theilbarkeit und Untheilbarkeit auf dem Rechtsgebiete

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sich versprechen lassen, gewöhnlich auch Correalität gewollt sei 
(§ 11 lit. B). Aber die einzig auf der materiellen Getheiltheit der 
Forderung beruhenden Besonderheiten dieses Verhältnisses ver 
mögen dasselbe des Charakters einer formalen Correalität nicht 
zu entkleiden (vgl. oben S. 108). 
„Das die Correalität von der Solidarität abgrenzende Mo 
ment" findet Czyhlarz in der prozessualischen Consum 
tion; doch sei dieselbe „kein der Correalität immanentes Ver 
hältnisz", das ihr Wesen träfe, sie trete, wie in andern Fällen, so 
auch hier nur deszwegen ein, weil eben auch ihre Voraussetzun 
gen vorliegen: Einheit der causa und Identität des Inhaltes (§ 12). 
Wenn nun aber zum Nachweise, dasz die Mehrheit von Obliga 
tionen der Consumtion nicht im Wege stehe, auf die Fälle der 
accessorischen Obligation verwiesen wird (S§ 13-16), so ist der 
Werth desselben offenbar an die Voraussetzung der Richtigkeit 
der aufgestellten Theorie dieser Obligationen geknüpft; und es 
ist die Frage gerechtfertigt, ob nicht gerade die Consumtion auf 
ein Correalitätsverhältnisz im Sinne der una obligatio hindeute? 
Wenn aber die causa der adpromissio, potestas etc. eine beson 
dere Obligation erzeugt, dann läszt sie sich auch nicht mehr zu 
einer „unselbständigen" herabdrücken, um so die Einheit dieser 
causa mit der der Hauptschuld zu erzielen; ebenso hält es dann 
schwer, die Identität des Inhalts dieser besonderen Obligation 
mit der der Hauptschuld zu retten, und nicht vielmehr der durch 
die besondere causa erzeugten besonderen Obligation einen be 
sonderen Inhalt zu geben, wie dies von mehreren Seiten geschieht. 
Erscheinen demnach die Fälle der accessorischen Obliga 
tion nicht geeignet, um daraus Schlüsse für die vermeintlich von 
ihr verschiedene Correalobligation zu ziehen, so verschwindet 
mit dem Fallenlassen der Einheit der letzteren jeder Anhalts 
punkt zur Erklärung der verschiedenen Wirkung der Litisconte 
station innerhalb des Kreises der Solidarität; denn Identität des 
Inhaltes liegt auch bei der sog. unächten Solidarität vor und ist 
nicht blosz eine, zufallige"; und während die Einheit der „causa 
hier ebenfalls als möglich behauptet wird, fehlt gerade sie bei 
der accessorischen Obligation ungeachtet der hier eintretenden 
Consumtion.
	        
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