Volltext : Stein, Friedrich: ¬Der Urkunden- und Wechselprozeß

Der  UrkBeweis  des  Klaggrundes.
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abändern:  Im  UrkPr.  können  äusser  den  Ansprüchen  des
§  555  alle  Ansprüche  aus  Wechseln  geltend  gemacht  werden!
Für  uns  entfallen  sonach  von  den  wechselrechtlichen  Ansprüchen ¬
  alle  nicht  auf  Zahlung  gehenden,  also  die  auf  Herausgabe ¬
  der  zum  Accept  versandten  Prima  und  auf  Herausgabe
des  Originalwechsels  nach  WO.  A.  68.  72.  98  Nr.  8  gänzlich
der  Betrachtung,  weil  sie  zum  UrkPr.  ungeeignet  sind  11
Die  Prüfung  aber,  welche  Wechsel-Ansprüche  solche  „aus
Wechseln  im  Sinne  der  WO.“  sind,  gehört  nicht  hierher,  da
ig  ist  die  Gewährung  des  summarischen
von  ihr  nicht  abhän
Rechtsschutzes,  sondern  nur  die  Anwendung  der  das  Verfahren
betreffenden  Bestimmungen  in  §  566  f.  CPO.  und  §  101
GVG.12)
Zum  UrkPr.  als  solchem  geeignet  sind  sonach
alle  Ansprüche,  die  im  Wechselverkehr  vorkommen,  sofern  sie
dem  §  555  genügen,  und  die  Ansprüche  auf  Sicherheitsleistung.
3.  Der  Urkundenbeweis  des  Klaggrundes.
§  14.
a.  Bedeutung.
Im  ältesten  ExPr.  konnte  die  Fähigkeit  zur  summarischen
Rechtsverfolgung  den  damals  allein  dazu  geeigneten  vertragsmässigen ¬
  Forderungen  nur  durch  den  Parteiwillen  verliehen
werden.  Das  ausdrückliche  pactum  executiuum,  die  Unterwerfung ¬
  des  Schuldners,  war  die  Quelle  des  eigenartigen
Rechtsschutzes.  Das  hörte  in  dem  Augenblicke  auf  wahr  zu
sein,  wo  die  Tendenz  den  ExPr.  leichter  zugänglich  zu
machen  dazu  führte  der  Vertragsurkunde  das  ius  paratae  exe——-— ¬
  —
*0)  Vgl.  von  Bülow  zu  §  565  S.  432,  der  das  eine  „Paraphrase“  nennt.
*)  Ob  ein  praktisches  Bedürfniss  besteht  ihretwegen  den  §  565  im
Sinne  der  gegnerischen  Meinung  abzuändern,  vermag  ich  nicht  zu  beurtheilen. ¬
  Das  frühere  preuss.  Recht  war  auch  nicht  weiter  als  die  CPO.
Vgl.  ROHG.  Bd.  20  S.  92  f.
12)  Vgl.  unten  §  26.
            
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