Volltext : Staudinger, Julius von: Vorträge aus dem Gebiete des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Verwaltungsbeamte

J.  Schweitzer  Verlag  (Arthur  Sellier)  München.
Die  Bestimmungen
Meisner,  Chr.,  Rechtsanwalt  in  Würzburg
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  über  die  Viehgewährschaft.  Kommentierte ¬
  Handausgabe.  (11½  Bogen.)
In  Ganzleinen  gebunden
Mk.  3.40.
-  Bayerische  Gemeindezeitung.
Organ  für  alle  Gemeindeangelegenheiten
des  rechtsrheinischen  Bayern  und  der  Pfalz.
Unter  Mitwirkung  namhafter  bayerischer  Verwaltungsbeamten
herausgegeben  von
Dr.  Thomas  von  Hauck,  und
Dr.  Georg  Schmidt,
k.  Oberstaatsanwalt  a.  D.
k.  Bezirksamts=Assessor.
am  Verwaltungsgerichtshofe.
Jährlich  36  Nummern  in  Quartformat.
Preis  jährlich  Mk.  8.—  bei  portofreier  Zusendung.
Der  Jahrgang  IX  1899  kostet  gebunden  ermäßigt  Mk.  6.—
Die  Jahrgänge  I/VIII  1891/98  kosten  gebunden  ermäßigt  à  Mk.  3.—.
Die  Jahrgänge  I/IX  1891/99  gebunden  zusammengenommen  Mk.  20.—.
Lindner,  Frz.,  k.  Oberamtsrichter.  Erläuterungen  zur  Bayer.  Gemeindeordnung ¬
  für  die  Landestheile  diesseits  des  Rheins.  Dritte  nach
dem  neuesten  Stande  der  Gesetzgebung  bearbeitete  Auflage.  Mitherausgegeben ¬
  von  Dr.  Th.  v.  hauck,  k.  Oberstaatsanwalt  a.  D.  am  Verwaltungsgerichtshof. -

Das  Werk  wird  in  4—5  Lieferungen  erscheinen,  im  Herbst  1900
komplett  vorliegen  und  gebunden  circa  Mk.  8.—  kosten.
Pohl,  Carl,  Rechtsanwalt  in  Traunstein.  Handbuch  des  Staats¬  u.
Verwaltungsrechts  für  das  Königreich  Bayern.  2  Bde.
(XII  u.  1372  S.)  Broschirt  Mk.  17.30,  gebd.  Mk.  20.—.
Reikel,  Gg.,  Das  Bürgerliche  Gesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich
und  Einführungsgesetz  mit  Wiedergabe  der  verwiesenen  Paragraphen
und  ausführlichem  Sachregister.
gr.  8°.  40  Bogen.  In  Ganzleinen  gebunden  Mk.  3.60.
In  dieser  Ausgabe  sind  unter  jedem  Paragraphen  die  verwiesenen
Paragraphen  teils  wörtlich,  teils  in  entsprechender  Fassung  abgedruckt.
Das  zeitraubende  Nachschlagen  wird  somit  vermieden.  Die  Ausstattung
ist  in  jeder  Hinsicht  vorzüglich.
Von  demselben  Werke  ist  erschienen  eine
Ausgabe  auf  Schreibpapier  mit  breiten  Rändern.
Format  des  Reichsgesetzblattes.  Gebd.  Mk.  6.
            
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