Volltext : Staudinger, Julius von: Vorträge aus dem Gebiete des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Verwaltungsbeamte

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jedes  Grundstück  für  die  gesammte  Forderung  haftet.  Der
Gläubiger  kann  dabei  nach  seinem  Belieben  aus  jedem  mit
belasteten  Grundstücke  ganz  oder  zum  Theil  Befriedigung
suchen.  Er  ist  aber  auch  berechtigt,  den  Betrag  der  Forderung
auf  die  einzelnen  Grundstücke  zu  vertheilen  in  der  Weise,  daß
jedes  Grundstück  nur  für  den  zugetheilten  Betrag  haftet.  Dadurch ¬
  verwandelt  sich  die  Gesammthypothek  in  Einzelhypotheken
(§  1132).  Etwas  complicirt  können  die  Rechtsverhältnisse  der
Gesammthypothek  dann  werden,  wenn  Hypotheken,  welche  auf
betreffenden  Grundstücken  lasten,  sich  zu  Eigenthümerhypotheken
gestalten  (§  1172).
B.  Sicherungshypothek.
Die  Sicherungshypothek  des  BGB.  steht  im  Grunde  genommen ¬
  der  bisherigen  Hypothek  des  rechtsrheinisch-bayerischen
Rechts  am  nächsten  und  zwar  namentlich  deßhalb,  weil  sie
gleich  dieser  streng  accessorischer  Natur  ist.  Das  Recht  des
Hypothekgläubigers  bemißt  sich  nur  nach  der  Forderung,  d.  h.
nach  deren  jeweiligem  Bestand  und  Umfang.  Eben  deßhalb
kann  man  sich  auch,  wie  es  der  Konsequenz  entspricht,  überdies ¬
  aber  auch  im  Gesetze  ausdrücklich  bestimmt  ist,  hier  zum
Beweise  der  Forderung  nicht  auf  den  Eintrag  im  Grundbuch ¬
  berufen  (§  1184).
Ein  Eintrag  im  Grundbuche  ist  natürlich  auch  hier
immer  nöthig.  Er  muß  sogar  immer  die  ausdrückliche
Bezeichnung  als  Sicherungshypothek  enthalten
(§  1184  Abs.  2).  Sonst  würde  die  Hypothek  die  Eigenschaft
einer  Verkehrshypothek  haben.  Im  Allgemeinen  gelten  auch
für  die  Bestellung,  Uebertragung  ec.  der  Sicherungshypothek
die  Vorschriften  über  die  Buchhypothek.
Die  Eigenthümerhypothek  greift  gegebenen  Falles  auch
hier  Platz.  Dagegen  findet  bei  der  Sicherungshypothek  die  Ausstellung ¬
  eines  Hypothekenbriefs  nicht  statt.  Die  Sicherungshypothek
ist  ja  für  den  Verkehr  mit  Hypothekwerthen  nicht  bestimmt,
            
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