Inhaltsverzeichnis : Spangenberg, Ernst Peter Johann: ¬Das Oberappellationsgericht in Celle für das Königreich Hannover

372  Fünfter  Theil.  Rechtsmittel  gegen  die  Erkenntn.  d.  O.  A.  G.
Geschäftsgang  und  andere  Verhältnisse  schon  längst  ')  unthunlich ¬
  geworden;  vielmehr  tritt  gegenwärtig  folgendes  Verfahren
ein:
1.  Die  beiden  frühern  Referenten,  welche  bei  der  Abgebung
des  angeblich  beschwerenden  Erkenntnisses,  in  dem  Appellations- ¬
  oder  dem  Urtheilssenate  entweder  mündlich
oder  schriftlich  den  Vortrag  hatten,  haben  auch  wiederum,
und  zwar  nur  mündlich,  den  ersten  Vortrag  aus  der
Deductionsschrift,  über  die  allgemeine  Frage,  ob  das
Rechtsmittel  anzunehmen  sey,  mithin,  wenn  die  Sache
eine  Berufungssache  ist,  ob  die  Förmlichkeiten  desselben
beobachtet,  Nova  aufgestellt  und  solche  einigermaaßen
bescheinigt  seyen,  zu  thun;  worauf  sodann,  wenn  diese  Frage
bejaht  werden  muß,  die  Acten  ersterer  Instanz  wiederum,
zum  Hauptvortrage  einzufordern  sind;  wenn  aber  die
Sache  in  erster  Instanz  entschieden  worden,  ob  durch  die
Ausführung  der  aufgestellten  Causalien  oder  Beschwerden
so  viel  erbracht,  daß  die  vorige  Entscheidung  als  zweifelsfrei ¬
  nicht  angesehen  werden  könne?
Sind  in  dem  erstern  Falle  die  Acten  eingekommen,  und
ergiebt  sich  aus  der  Zusammenhaltung  derselben,  daß  die
Nova  anscheinend  erheblich  sind,  so  müssen  in  der  Regel ¬
  förmliche  Appellationsprocesse,  entweder  simplices
oder  cum  actoria  erkannt  werden,  und  die  Direction
der  dann  einzuleitenden  weitern  Proceßverhandlungen  bis
zur  Duplik  und  zu  dem  Actenschluß  bleibt  in  den  Händen
der  frühern  Referenten.  Nachdem  der  Actenschluß  erkannt, ¬
  werden  neue  Referenten  bestellt,  und  diese  haben
dann  schriftliche  Vorträge  zu  thun,  und  ad  formalem
sententiam  zu  referiren.
Im  letztern  Falle  und,  wenn  die  Beschwerden  für
erheblich  gehalten  werden,  muß  der  Libell  gleichfalls
zur
—
*)  v.  Bülow  Verfassung.  Bd.  II.  S.  355.  Hagemann  Anmerkungen.
S.  187.  Not.  5.
Selbst  v.  Bülow's  Darstellung  des  Verfahrens  paßt  nicht  ganz
mehr,  seitdem  die  Verordnung  vom  31.  Jul.  1818  erlassen  ist.

2.
            
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