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wenn sie mit der Norm ihres "Begriffs", d. i.
mit ihrer allgemeinen Funktions- und Zweckbestimmung,
übereinstimmen soll. Die Wahrheit des "apodiktischen
Urteils" beruht auf ihrer logischen Form: mit jedem
Moment des Begriffs, - der "Einzelheit", "Besonderheit" -
und "Allgemeinheit" - ist in konkreter Einheit
zugleich der "ganze Begriff" gesetzt. Diese logische
Form ist inhaltlich mit der vollständigen Bestimmtheit -
der Sache an und für sich selbst identisch. -Im -
Unterschied zum "disjunktiven Urteil" expliziert
das "apodiktische Urteil" nicht nur die konkrete Identität -
des "an und für sich Allgemeinen" mit dem "Bedie -
sonderen", sondern die durch das "Besondere", -spezifische -
"Beschaffenheit" - vermittelte Identitätsbeziehung -
zwischen "unmittelbarer Einzelheit" und
substantieller "Allgemeinheit":
dieses - die unmittelbare Einzelnheit, -Haus, -
-Gattung, -
so- und so beschaffen -Besonderheit -
ist gut oder schlecht
(s. Hegel, G.W.F., Sys.d.Ph. 1, § 179, S. 381 f.).
Um ein näherliegendes Beispiel zu wählen: dieser Unterricht, -
der so beschaffen ist, daß er, gestützt auf
gewisse institutionelle Realisierungsbedingungen, die
notwendigen allgemeinen Funktionsbestimmungen X, Y, Z
in adäquater Weise erfüllt, ist "gut" -Indem -
aber
das "apodiktische Urteil" die durch das "Besondere" vermittelte -
Identitätsbeziehung zwischen "Einzelheit" und
"Allgemeinheit" und damit die Wahrheit des Urteils
überhaupt expliziert, hat die ins Ziel gekommene "Bewegung -
des Urteils" durch seine verschiedenen Stufen
und Arten hindurch sich im ganzen aufgehoben, d. h.
das "Urteil" hat sich zu einer höheren logischen Form,
zum "Schluß", weiterbestimmt. Die Wahrheit des "apodiktischen -
Urteils" und damit der Sphäre des Urteils
im ganzen besteht in konstitutiver Relativierung des
Geltungsanspruchs dieser logischen Form an sich selbst